• Kordel (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
Schule in freier Trägerschaft Aufnahme

Schule in freier Trägerschaft Aufnahme

Wenn Sie eine Schule in freier Trägerschaft besuchen wollen, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Beschreibung

Die Schulbesuchspflicht kann nicht nur an öffentlichen Schulen, sondern auch an Schulen in freier Trägerschaft erfüllt werden. Die Schulen in freier Trägerschaft nehmen Schülerinnen und Schüler nach den für die öffentlichen Schulen geltenden Vorschriften auf, können aber zusätzliche Aufnahmebedingungen festlegen.

Ansprechpartner

Für Kordel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Bei der Schulanmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft werden die gleichen Daten der Kinder erhoben wie bei einer Anmeldung an öffentlichen Schulen:

  • Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Anschrift, Telekommunikationsverbindungen, Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Zuzugsdatum der nicht in Deutschland geborenen Kinder, vorherrschende Familiensprache, Beeinträchtigungen und Krankheiten (soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind), Anzahl der Geschwister, Datum der Ersteinschulung, Angaben über den Besuch eines Kindergartens sowie Namen, Anschrift und Telekommunikationsverbindungen der Eltern.

Voraussetzungen

Die Schulaufnahme an Schulen in freier Trägerschaft erfolgt unter den gleichen Voraussetzungen wie an öffentlichen Schulen:

  • schulpflichtiges Alter
  • ggf. Anmeldung von noch nicht schulpflichtigen Kindern
  • erfolgreicher Besuch der Grundschule als Voraussetzung für die Aufnahme an Schulen der Sekundarstufe I
  • ggf. besondere Zugangsvoraussetzungen für besondere Schulformen oder Schularten.

Schulen in freier Trägerschaft können darüber hinaus eigene Aufnahmevoraussetzungen festlegen, z. B.

  • Religionszugehörigkeiten bei Bekenntnisschulen
  • Eignung für spezielle pädagogische Konzepte
  • besondere Leistungsvoraussetzungen.

Rechtsgrundlage(n)

§ 18 Abs. 3 Privatschulgesetz (PrivSchulG )

Rechtsbehelf

Die Aufnahme an einer Schule in freier Trägerschaft erfolgt durch den Abschluss eines privatrechtlichen Schulvertrags, der ein privatrechtliches Schulverhältnis begründet. Es sind zivilrechtliche Rechtsmittel möglich.  

Verfahrensablauf

Die Aufnahme an einer Schule in freier Trägerschaft erfolgt nach einem Anmeldeverfahren, das grundsätzlich in den gleichen Zeiträumen stattfindet wie an öffentlichen Schulen. Terminabweichungen werden von den Schulen in freier Trägerschaft bekanntgegeben. Bei einer eventuellen Ablehnung der Aufnahme an einer Schule in freier Trägerschaft ist immer eine Anmeldung an einer öffentlichen Schule möglich.

Fristen

Es gelten die Anmeldefristen für öffentliche Schulen; ggf. abweichende Fristen der Schulen in freier Trägerschaft werden von diesen bekanntgegeben.

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung über die Aufnahme an einer Schule in freier Trägerschaft erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage, so dass im Falle einer Ablehnung noch eine fristgerechte Anmeldung an einer öffentlichen Schule möglich ist.

Kosten

gebührenfrei

Schulgeld darf nicht erhoben werden; hiervon ausgenommen sind staatlich genehmigte, aber noch nicht staatlich anerkannte Ersatzschulen sowie Ergänzungsschulen.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung

Version

Technisch erstellt am 06.11.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Anmeldung Schule, Schulanmeldung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020