Mitteilung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen Entgegennahme

    Angaben zur Person mitteilen, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt

    Ändert sich in Ihrem Unternehmen die Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Strahlenschutzverantwortliche sorgen dafür, dass Vorschriften zum Strahlenschutz eingehalten werden.

    Als Unternehmen müssen Sie der zuständigen Behörde für Strahlenschutz Angaben zur Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, mitteilen. Sie müssen die Behörde auch darüber informieren, wenn sich diese Person ändert.

    Besteht, wie bei Gemeinschaftspraxen, das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei sonstigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so teilen Sie der zuständigen Behörde mit, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.

    Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person, müssen Sie alle vertretungsberechtigten natürlichen Personen benennen und die Ansprechperson für die Behörde kennzeichnen.

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zur Zuverlässigkeit, zum Beispiel Führungszeugnis (Belegart O)
    • aktueller Handelsregisterauszug
    • bei Ärztinnen und Ärzten: Approbationsurkunde

    Voraussetzungen

    • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der strahlenschutzverantwortlichen oder der vertretungsberechtigten Person ergeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen (Müssen Unterlagen nachgefordert und nachgereicht werden, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Benennung und Wechsel, Mitteilung, Strahlenschutzbeauftragte, Röntgeneinrichtung, Anzeige, Genehmigung, Strahlenschutzverantwortlicher, SSV, Strahlenschutzverantwortliche

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de