• Dingdorf (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
Errichtung von Luftfahrthindernissen Genehmigung

Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen beantragen

Sie möchten ein Luftfahrthindernis errichten? Dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Voraus eine Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie Anlagen, Bäume oder Geräte errichten wollen, zum Beispiel einen Kran, kann die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdet sein. Auch Bodenvertiefungen zählen unter Umständen als Gefährdung. Deshalb benötigen Sie dafür unter bestimmten Bedingungen eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde. Den Antrag können Sie je nach Bundesland schriftlich oder online stellen.

Sollte für Ihr Vorhaben bereits eine Baugenehmigung vorliegen, ist eine zusätzliche Genehmigung der Luftfahrtbehörde hingegen nicht notwendig.

Eine Gefährdung des Luftverkehrs entsteht vor allem in der Nähe von Flugplätzen, Flughäfen oder Landeplätzen für Hubschrauber. Wie hoch Ihr Bauvorhaben sein darf, hängt daher auch von der Nähe im Umkreis zu einem solchen Ort ab. Die Luftfahrtbehörde kann bei der Genehmigung eines Flugplatzes bestimmen, dass ihre Zustimmung für eine Baugenehmigung in folgenden Fällen notwendig ist:

  • im Radius von 1,5 Kilometern eines Flugplatzes für alle Bauvorhaben
  • bei Bauwerken, die 25 Meter höher als der Flugplatz sind und im Radius von 4 Kilometern des Flugplatzes liegen

Dieser Bereich wird beschränkter Bauschutzbereich genannt. Auch außerhalb des beschränkten Bauschutzbereiches können sehr hohe Hindernisse oder Hindernisse auf Bodenerhebungen genehmigungspflichtig sein. Auskunft zu Genehmigungspflicht für Ihr Vorhaben gibt Ihnen die zuständige Luftfahrtbehörde.

Stellen Sie den Antrag vor Beginn des Vorhabens. Geben Sie dabei die Art des Luftfahrthindernisses, den Standort und die Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normal Null der Spitze des Luftfahrthindernisses an. Geben Sie auch das Errichtungsdatum und bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer, bis wann das Hindernis vorhanden sein wird, an.

zuständige Stelle

Der Antrag in Rheinland-Pfalz erfolgt bei dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz.

Ansprechpartner

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn

Adresse

Hausanschrift

Gebäude 667C

55483 Lautzenhausen

Hahn-Flughafen

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 6543 8780-1640

Fax: +49 261 29141-2217

E-Mail: luftverkehr@lbm.rlp.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 03.01.2012

Technisch geändert am 19.06.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antrag mit Angaben zu:
    • Art des Luftfahrthindernisses
    • Standort, geografische Standortkoordinaten in Grad, Minuten und nach dem World Geodetic System 1984 (WGS 84)
    • Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normal Null der Spitze des Luftfahrthindernisses sowie
    • Errichtungsdatum und
    • bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer des Vorhandenseins
  • Skizze oder Ansichtszeichnung des Hindernisses
  • Lageplan oder topographische Karte im Maßstab 1:10.000 oder 1:25.000 mit Standort und Ausdehnung des Hindernisses, zum Beispiel Kranstandort und Auslegerbreite

Formulare

Voraussetzungen

  • Die Genehmigung wird auf folgender Grundlage erteilt:
    • Lage und Höhe des Luftfahrthindernisses
    • wenn eine Gefährdung der Luftfahrt nicht zu erwarten ist
    • falls notwendig, unter Auflagen, zum Beispiel zur Kennzeichnung

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fristen

Antragsfrist: 2 Monate (vor Beginn der Errichtung der Luftfahrthindernisse)

Genehmigungsfiktion: 2 Monate (nach Einreichung der vollständigen Unterlagen, falls die Luftfahrtbehörde die Frist nicht vorher verlängert hat)

Bearbeitungsdauer

2 Monate

Kosten

Gebühr ab 70.0 EUR bis 5000.0 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Die Luftfahrtbehörde informiert Eigentümerinnen und Eigentümer betroffener Grundstücke über die Neu-Festsetzung von Bauschutzbereichen an Flugplätzen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 06.12.2024

Version

Technisch erstellt am 20.10.2023

Technisch geändert am 14.01.2025

Stichwörter

Flughafen, Kran, Flughafensicherheit, Bau

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020