Anzeige Landpachtvertragsänderung Entgegennahme

    Änderung des Landpachtvertrages anzeigen

    Wenn Sie zu einem Landpachtvertrag eine Änderung abgeschlossen haben, müssen Sie diese innerhalb eines Monats anzeigen.

    Beschreibung

    Als Verpächter oder Verpächterin einer landwirtschaftlichen Fläche sind Sie verpflichtet, vereinbarte Änderungen zu einem abgeschlossenen Landpachtvertrag der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats anzuzeigen. Als Pächter oder Pächterin sind Sie ebenfalls berechtigt, die Vertragsänderung zum Landpachtvertrag anzuzeigen.

    Stellt die zuständige Behörde fest, dass die Änderung Ihres Landpachtvertrages zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere eine Anhäufung, führt, hierdurch eine unwirtschaftliche Zersplitterung erfolgt oder der Pachtpreis unangemessen hoch ist, kann die zuständige Behörde den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben.

    Hinweise für Worms: Sondervermögen "Vermietung und Verpachtung"

    Im Sondervermögen erfolgt vor allem die Verwaltung der Grundvermögen der städtischen Schwimmbäder, städtische Parkbauten sowie dem Kultur- und Tagungszentrum. Die Verwaltung bezieht sich ausschließlich auf die Vermietung innerhalb des Konzerns der Stadt Worms (Freizeitbetriebe Worms GmbH, Parkhausbetriebs GmbH Worms, Kultur- und Veranstaltungs GmbH). 

    zuständige Stelle

    Landkreise und kreisfreie Städte.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 2.02 Haushalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 23

    67547 Worms

    Bereich 2 - Finanzen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Ralph Saur (Sachbearbeiter)

      Fax: +49 6241 853-2299

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-2208

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag
    • abgeschlossene Landpachtvertragsänderung (Kopie oder im Falle einer mündlichen Änderung: die inhaltliche Mitteilung)

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine Änderung des Landpachtvertrages abgeschlossen haben. Sie dürfen durch die Änderung

    • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere ungesunde Anhäufung,
    • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    • keinen unangemessen hohen Pachtpreis

    bewirken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

    Verfahrensablauf

    Sie können den Abschluss der Landpachtvertragsänderung bei der zuständigen Behörde anzeigen. Eine mündlich abgeschlossene Änderung des Landpachtvertrages zeigen Sie durch eine inhaltliche Mitteilung an. Eine schriftlich abgeschlossene Änderung des Landpachtvertrages reichen Sie als Kopie ein.

    Nach Anzeige der abgeschlossenen Änderung des Landpachtvertrages registriert die zuständige Behörde die Grunddaten und prüft, ob eine ungesunde Verteilung, insbesondere eine Anhäufung, vorliegt, eine unwirtschaftliche Zersplitterung erfolgt oder der Pachtpreis unangemessen hoch ist.

    Fristen

    • Anzeigefrist: 1 Monat nach Abschluss der Änderung des Landpachtvertrages
    • Bearbeitungsfrist / Genehmigungsfiktion: 1 Monat, Verlängerung auf 2 Monate möglich

    Genehmigungsfiktion: 1 Monat (Die Entscheidung über die Beanstandung der Änderung eines Landpachtvertrages ist binnen eines Monats nach Anzeige der Änderung durch schriftlichen Bescheid zu treffen. Dauert die Prüfung voraussichtlich länger, ist vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid zu erteilen, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsfrist beträgt einen Monat. Dauert die Prüfung der Vertragsänderung voraussichtlich länger, wird vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid erteilt, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert. Die Vertragsänderung gilt als nicht beanstandet, wenn die Frist abläuft, ohne dass den Vertragsteilen ein Beanstandungsbescheid bekanntgegeben worden ist.

    1 Monat (Die Entscheidung über die Beanstandung der Änderung eines Landpachtvertrages ist binnen eines Monats nach Anzeige der Änderung durch schriftlichen Bescheid zu treffen. Dauert die Prüfung voraussichtlich länger, ist vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid zu erteilen, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de