Bezirksschornsteinfeger werden
Sie möchten eine Bevollmächtigung zur/ zum Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger erhalten? Dafür müssen Sie von der zuständigen Behörde bestellt werden. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wer als Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bevollmächtigt werden will, benötigt die Bestellung durch die zuständige Behörde.
Die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird öffentlich ausgeschrieben. Das bedeutet, dass sich Schornsteinfeger auf einen oder mehrere freiwerdende Kehrbezirke oder das Statusamt eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers bewerben müssen.
Bewerberinnen/ Bewerber können zur/ zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bestellt werden, wenn sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerbern wird vorgenommen nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Die ausgeschriebenen Kehrbezirke werden unter www.service.bund.de veröffentlicht.
zuständige Stelle
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD Trier)
Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aktuelles
Als Mittelbehörde mit landesweiten Zuständigkeiten in den Bereichen Kommunales, Schulen, Landwirtschaft und Weinbau wirkt die ADD als Mittler zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung in den Kreisen, Städten und Gemeinden.
Beschreibung
Aufgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier:
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist eine rheinland-pfälzische Mittelbehörde (obere Landesbehörde) mit Zuständigkeiten in den Verwaltungsbereichen Kommunales, Soziales, Schulen und Wirtschaft sowie Landwirtschaft und Weinbau. Mit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die ADD für die Dienst- und Fachaufsicht über ca. 47.000 Personen zuständig. Die ADD hat ihren Hauptsitz in Trier, ist in ihren Aufgaben aber landesweit zuständig. Um in bestimmten Aufgabengebieten schnell und flexibel handeln zu können, gibt es mehrere Außenstellen und Dienstsitze an 5 Standorten, unter anderem in Koblenz, Neustadt an der Weinstraße, Kaiserslautern und Ingelheim.
Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger
Als Beratungsstelle für die Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und der Hauswirtschaft übernimmt die ADD die Aufgaben als "zuständige Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Vormerkstelle nach den Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes sowie die Beurkundung ausländischer Urkunden und die Förderung der Kultur- und Musikpflege sind weitere Dienstleistungen der ADD. Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist die Schadensregulierungsstelle in Koblenz angesiedelt.
Kommunale und hoheitliche Aufgaben
Die ADD nimmt die Kommunalaufsicht über 24 Kreisverwaltungen, 12 kreisfreie Städte und 8 große kreisangehörige Städte des Landes Rheinland-Pfalz wahr, fördert die kommunale Entwicklung durch verschiedene Förderprogramme, ist für den Denkmalschutz, den Brand- und Katastrophenschutz, und für Aufgaben im Bereich des Ordnungswesens, hier z.B. auch als Beratungsstelle für Kommunen zu Fragen des Melde-, Waffen- und Ausländerrechts, zuständig. Anerkennungen von Stiftungserrichtungen, der Kampfmittelräumdienst und Einbürgerungen sind weitere Aufgaben. In den Bereichen Soziales und Jugend, Familie und Sport fungiert die ADD als Aufsichtsbehörde, ist zuständig für Fragen des Flüchtlingswesen und unterhält Einrichtungen in Trier, Hermeskeil, Speyer, Kusel und Ingelheim, fördert aber auch bspw. Jugendbegegnungen und Investitionen bei Ambulanten Hilfezentren, Sport- und Freizeitanlagen. Die ADD ist Widerspruchsbehörde für den Bereich der rheinland-pfälzischen Hochschulen beim BAFöG. Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit steht die ADD als regionaler Ansprechpartner für Fragen der Kooperation in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonien zur Verfügung.
Landwirtschaft, Weinbau und Wirtschaft
Neben der Dienst- und Fachaufsicht über die landwirtschaftlichen Dienststellen des Landes ist die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe und Weinbaubetriebe aus Landes- und EU-Mitteln Aufgabe der ADD, aber auch die Weinkontrolle, Futtermittelüberwachungen und weinrechtliche Fragestellungen, bspw. Versuchs- und Ausnahmegenehmigungen. Der Prüfdienst für die Agrarverwaltung in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, die rechtmäßige Verwendung der EU-Fördermittel zu überwachen. Die ländliche Entwicklung und Fragen des Wirtschaftsrechts werden von der ADD ebenfalls bearbeitet. Auch die VOB-Stelle ist ein Bestandteil der ADD. Zu den europäischen Förderprogrammen ELER/PAUL , LEADER und INTERREG IVA berät die ADD kommunale und private Antragsteller. Als Obere Flurbereinigungsbehörde ist die ADD Ansprechpartner in Bodenordnungsverfahren.
Schulen
Die ADD ist zuständig für die Schulaufsicht, die Schulberatung und Schulentwicklung von ca. 1.600 rheinland-pfälzischen Schulen, einschließlich der Bearbeitung von Schulbaumaßnahmen und auch für die Personalverwaltung von ca. 41.000 Lehrkräften in Rheinland-Pfalz.
Adresse
Hausanschrift
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Postanschrift
Postfach 13 20
54203 Trier
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Bezirksschornsteinfeger werden
1. Nachweis über die Erfüllung staatlicher Pflichtaufgaben; Vorlage des abgeschlossenen Kehrbuches des Vorjahres der Ausschreibung gemäß § 19 SchfHwG in digitaler/elektronischer Form (PDF-Datei auf USB-Stick)
2. Dokumentation von Betriebssicherheits- und Brandschutzmängeln von Feuerungsanlagen sowie Immissionsstatistik nach § 16 der 1. BImSchV im Kehrbezirk (auch durch Bescheinigung des Landesinnungsverbandes möglich)
3. Nachweis über die Verwendung eignungsgeprüfter Immissionsschutzmessgeräte, d.h. Protokolle der Messgeräteüberprüfung (Bescheinigung der Prüfstelle)
4. Weiterbildungsnachweise im Bereich staatlicher Pflichtaufgaben (hoheitliche Tätigkeiten) in Form von Bestätigungen des Landesinnungsverbandes oder vergleichbarer Weiterbildungsträger (mindestens zwei Nachweise aus den letzten drei Jahren vor der Bewerbung)
Formulare
- Formulare: Onlineformular über SchornsteinfegerBewerbungsportal
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Um zur/ zum Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bestellt zu werden, müssen Sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen und anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen Ihre Eignung, Ihre Befähigung und Ihr fachliche Leistung nachweisen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
- § 9 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
- § 9a Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
- § 9b Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
- Richtlinie über das Ausschreibungsverfahren und die Auswahl der Bewerber für die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) nach §§ 9 bis 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Rechtsbehelf
Verwaltungsrechtliche Klage
Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)
Verfahrensablauf
- Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erstellt die zuständige Behörde eine Rangfolge der Bewerber und nimmt die Auswahl zwischen den Bewerbern vor.
- Die Bestellung erfolgt dann von Amts wegen und ist öffentlich bekannt zu machen.
- Danach wird sie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Eintragung in das Schornsteinfegerregister mitgeteilt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.11.2023
Stichwörter
Kaminkehrer, Kaminfeger, Essenkehrer, Sottje, Bezirksschornsteinfeger Bewerbung, Schlotfeger, Bezirksschornsteinfeger Bevollmächtigung, Bezirksschornsteinfeger, Kehrbezirk, Bezirksschornsteinfeger Bestellung, Schornsteinfeger Bestellung, Rauchfangkehrer, Schornsteinfeger, Schornsteinfegerwesen, Bezirksschornsteinfegerzulassung