Bezirksschornsteinfeger Bestellung

    Bezirksschornsteinfeger werden

    Sie möchten eine Bevollmächtigung zur/ zum Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger erhalten? Dafür müssen Sie von der zuständigen Behörde bestellt werden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wer als Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bevollmächtigt werden will, benötigt die Bestellung durch die zuständige Behörde.  

    Die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird öffentlich ausgeschrieben. Das bedeutet, dass sich Schornsteinfeger auf einen oder mehrere freiwerdende Kehrbezirke oder das Statusamt eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers bewerben müssen. 

    Bewerberinnen/ Bewerber können zur/ zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bestellt werden, wenn sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerbern wird vorgenommen nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.  

    Die ausgeschriebenen Kehrbezirke werden unter www.service.bund.de veröffentlicht.

    Hinweise für Worms: Schornsteinfegerwesen

    Es besteht freie Schornsteinfegerwahl für einfache Kehr- und Messarbeiten. 

    Eigentümer sind verpflichtet, ihre kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht kehren und überprüfen zu lassen. Die Eigentümer sind angehalten, die erforderlichen Arbeiten eigenverantwortlich und fristgerecht zu veranlassen (Handlungspflicht). Grundlage hierfür stellt der sog. Feuerstättenbescheid dar, welcher von dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgestellt wurde. Darin ist festgelegt, welche Schornsteinfegerarbeiten an welchen Anlagen und innerhalb welchen Zeitraums durchzuführen sind. Bei jeder Feuerstättenschau erhält der Eigenümer einen neuen Feuerstättenbescheid vom zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister.

    Welcher Schornsteinfeger für welchen Bezirk bestellt ist, können sie folgendem Link entnehmen:  schornsteinfeger.de

    Neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Kehrbezirk Worms III

    Seit dem 01.01.2022 ist Jannis Merkle aus Pirmasens als neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger zuständig für den Kehrbezirk Worms III. Dieser Kehrbezirk umfasst folgende Orte: Worms- Horchheim, Worms- Wiesoppenheim, Worms- Weinsheim, Worms- Heppenheim.

    Als neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger steht Herr Merkle Ihnen für sämtliche Fragen und Tätigkeiten rund um Ihre Feuerstätten zur Verfügung.

    Zu seinen Pflichten gehört neben der Abnahme von neuen Feuerstätten und der Feuerstättenschau auch die Kontrolle der Durchführung der im Feuerstättenbescheid festgelegten Kehr- und Überprüfungstätigkeiten.

    Sofern in der Vergangenheit noch kein Feuerstättenbescheid ausgehändigt wurde, wird Ihnen dieser im Rahmen der nächsten Begehung von Herrn Merkle ausgestellt.

    Der neue Bezirksschornsteinfeger freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.

    Kontaktdaten:

    Jannis Merkle

    Schornsteinfegermeister

    Unterer Sommerwaldweg 122

    66953 Pirmasens

    Tel: 06331-2863725 

    schornsteinfegermerkle@gmail.com

    Herr Merkle hat den ehemaligen Kehrbezirk von Herr Jürgen Scholl übernommen.

    Neubesetzung des Kehrbezirkes Worms IX zum 01.01.2022

    Der Kehrbezirk Worms IX wurde zum 01.01.2022 neu besetzt. Hierfür wurde Herrn Mario Hübner, von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, für die Dauer von sieben Jahren bestellt.

    Den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger können Sie unter den folgenden Kontaktdaten erreichen:

    Mario Hübner

    Am Frauenberg 11

    67592 Flörsheim – Dalsheim

    Tel.: 06243 / 903302

    Mobil: 0174 / 1612599

    mario-huebner@gmx.com

    www.energieberatung-mh.de

    Herr Hübner hat den ehemaligen Kehrbezirk von Herr Willi Wüst übernommen.

    Neubesetzung des Kehrbezirkes Worms X zum 01.01.2024

    Der Kehrbezirk Worms X wurde zum 01.01.2024 neu besetzt. Hierfür wurde Herrn Patrick Nau, von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, für die Dauer von sieben Jahren bestellt.

    Den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger können Sie unter den folgenden Kontaktdaten erreichen:

    Patrick Nau

    Saarstr. 10

    55450 Langenlonsheim

    Mobil: 0176 / 97706540

    Info@schornsteinfeger-nau.de 

    Herr Nau hat den ehemaligen Kehrbezirk von Herrn Tobias Lensinger übernommen.

    Es besteht freie Schornsteinfegerwahl für einfache Kehr- und Messarbeiten. 

    Eigentümer sind verpflichtet, ihre kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht kehren und überprüfen zu lassen. Die Eigentümer sind angehalten, die erforderlichen Arbeiten eigenverantwortlich und fristgerecht zu veranlassen (Handlungspflicht). Grundlage hierfür stellt der sog. Feuerstättenbescheid dar, welcher von dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgestellt wurde. Darin ist festgelegt, welche Schornsteinfegerarbeiten an welchen Anlagen und innerhalb welchen Zeitraums durchzuführen sind. Bei jeder Feuerstättenschau erhält der Eigenümer einen neuen Feuerstättenbescheid vom zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister.

    Welcher Schornsteinfeger für welchen Bezirk bestellt ist, können sie folgendem Link entnehmen:  schornsteinfeger.de

    Neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Kehrbezirk Worms III

    Seit dem 01.01.2022 ist Jannis Merkle aus Pirmasens als neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger zuständig für den Kehrbezirk Worms III. Dieser Kehrbezirk umfasst folgende Orte: Worms- Horchheim, Worms- Wiesoppenheim, Worms- Weinsheim, Worms- Heppenheim.

    Als neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger steht Herr Merkle Ihnen für sämtliche Fragen und Tätigkeiten rund um Ihre Feuerstätten zur Verfügung.

    Zu seinen Pflichten gehört neben der Abnahme von neuen Feuerstätten und der Feuerstättenschau auch die Kontrolle der Durchführung der im Feuerstättenbescheid festgelegten Kehr- und Überprüfungstätigkeiten.

    Sofern in der Vergangenheit noch kein Feuerstättenbescheid ausgehändigt wurde, wird Ihnen dieser im Rahmen der nächsten Begehung von Herrn Merkle ausgestellt.

    Der neue Bezirksschornsteinfeger freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.

    Kontaktdaten:

    Jannis Merkle

    Schornsteinfegermeister

    Unterer Sommerwaldweg 122

    66953 Pirmasens

    Tel: 06331-2863725 

    schornsteinfegermerkle@gmail.com

    Herr Merkle hat den ehemaligen Kehrbezirk von Herr Jürgen Scholl übernommen.

    Neubesetzung des Kehrbezirkes Worms IX zum 01.01.2022

    Der Kehrbezirk Worms IX wurde zum 01.01.2022 neu besetzt. Hierfür wurde Herrn Mario Hübner, von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, für die Dauer von sieben Jahren bestellt.

    Den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger können Sie unter den folgenden Kontaktdaten erreichen:

    Mario Hübner

    Am Frauenberg 11

    67592 Flörsheim - Dalsheim

    Tel.: 06243 / 903302

    Mobil: 0174 / 1612599

    mario-huebner@gmx.com

    www.energieberatung-mh.de

    Herr Hübner hat den ehemaligen Kehrbezirk von Herr Willi Wüst übernommen.

    Neubesetzung des Kehrbezirkes Worms X zum 01.01.2024

    Der Kehrbezirk Worms X wurde zum 01.01.2024 neu besetzt. Hierfür wurde Herrn Patrick Nau, von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, für die Dauer von sieben Jahren bestellt.

    Den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger können Sie unter den folgenden Kontaktdaten erreichen:

    Patrick Nau

    Saarstr. 10

    55450 Langenlonsheim

    Mobil: 0176 / 97706540

    Info@schornsteinfeger-nau.de 

    Herr Nau hat den ehemaligen Kehrbezirk von Herrn Tobias Lensinger übernommen.

    zuständige Stelle

    Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD Trier)

    Ansprechpartner

    Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

    Aktuelles

    Als Mittelbehörde mit landesweiten Zuständigkeiten in den Bereichen Kommunales, Schulen, Landwirtschaft und Weinbau wirkt die ADD als Mittler zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung in den Kreisen, Städten und Gemeinden.

    Beschreibung

    Aufgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier:

    Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist eine rheinland-pfälzische Mittelbehörde (obere Landesbehörde) mit Zuständigkeiten in den Verwaltungsbereichen Kommunales, Soziales, Schulen und Wirtschaft sowie Landwirtschaft und Weinbau. Mit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die ADD für die Dienst- und Fachaufsicht über ca. 47.000 Personen zuständig. Die ADD hat ihren Hauptsitz in Trier, ist in ihren Aufgaben aber landesweit zuständig. Um in bestimmten Aufgabengebieten schnell und flexibel handeln zu können, gibt es mehrere Außenstellen und Dienstsitze an 5 Standorten, unter anderem in Koblenz, Neustadt an der Weinstraße, Kaiserslautern und Ingelheim.

    Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger

    Als Beratungsstelle für die Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und der Hauswirtschaft übernimmt die ADD die Aufgaben als "zuständige Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Vormerkstelle nach den Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes sowie die Beurkundung ausländischer Urkunden und die Förderung der Kultur- und Musikpflege sind weitere Dienstleistungen der ADD. Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist die Schadensregulierungsstelle in Koblenz angesiedelt.

    Kommunale und hoheitliche Aufgaben

    Die ADD nimmt die Kommunalaufsicht über 24 Kreisverwaltungen, 12 kreisfreie Städte und 8 große kreisangehörige Städte des Landes Rheinland-Pfalz wahr, fördert die kommunale Entwicklung durch verschiedene Förderprogramme, ist für den Denkmalschutz, den Brand- und Katastrophenschutz, und für Aufgaben im Bereich des Ordnungswesens, hier z.B. auch als Beratungsstelle für Kommunen zu Fragen des Melde-, Waffen- und Ausländerrechts, zuständig. Anerkennungen von Stiftungserrichtungen, der Kampfmittelräumdienst und Einbürgerungen sind weitere Aufgaben. In den Bereichen Soziales und Jugend, Familie und Sport fungiert die ADD als Aufsichtsbehörde, ist zuständig für Fragen des Flüchtlingswesen und unterhält Einrichtungen in Trier, Hermeskeil, Speyer, Kusel und Ingelheim, fördert aber auch bspw. Jugendbegegnungen und Investitionen bei Ambulanten Hilfezentren, Sport- und Freizeitanlagen. Die ADD ist Widerspruchsbehörde für den Bereich der rheinland-pfälzischen Hochschulen beim BAFöG. Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit steht die ADD als regionaler Ansprechpartner für Fragen der Kooperation in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonien zur Verfügung.

    Landwirtschaft, Weinbau und Wirtschaft

    Neben der Dienst- und Fachaufsicht über die landwirtschaftlichen Dienststellen des Landes ist die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe und Weinbaubetriebe aus Landes- und EU-Mitteln Aufgabe der ADD, aber auch die Weinkontrolle, Futtermittelüberwachungen und weinrechtliche Fragestellungen, bspw. Versuchs- und Ausnahmegenehmigungen. Der Prüfdienst für die Agrarverwaltung in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, die rechtmäßige Verwendung der EU-Fördermittel zu überwachen. Die ländliche Entwicklung und Fragen des Wirtschaftsrechts werden von der ADD ebenfalls bearbeitet. Auch die VOB-Stelle ist ein Bestandteil der ADD. Zu den europäischen Förderprogrammen ELER/PAUL , LEADER und INTERREG IVA berät die ADD kommunale und private Antragsteller. Als Obere Flurbereinigungsbehörde ist die ADD Ansprechpartner in Bodenordnungsverfahren. 

    Schulen

    Die ADD ist zuständig für die Schulaufsicht, die Schulberatung und Schulentwicklung von ca. 1.600 rheinland-pfälzischen Schulen, einschließlich der Bearbeitung von Schulbaumaßnahmen und auch für die Personalverwaltung von ca. 41.000 Lehrkräften in Rheinland-Pfalz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    54290 Trier

    Postanschrift

    Postfach 13 20

    54203 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 9494-0

    Fax: +49 651 9494-170

    E-Mail: poststelle@add.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.12.2009 (von: Christian Prochaska)

    Technisch geändert am 12.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.05 Umweltschutz und Landwirtschaft

    Beschreibung

    Bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Folzstraße 5

    67547 Worms

    Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung. Bürgerrathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin. Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin.  

    Kontakt

    E-Mail: umwelt@worms.de

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-3500

    Fax: +49 6241 853-3599

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Behörde gibt in der Ausschreibung an, welche Unterlagen vorzulegen sind. Insbesondere kann die zuständige Behörde die Vorlage folgender Unterlagen verlangen:

    • tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang
    • Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Schornsteinfegerhandwerk
    • Zeugnisse mit Noten über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen; im Falle einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation die nach § 6 EU/EWRHandwerk-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen
    • Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten und berufsbezogene Fort und Weiterbildungsmaßnahmen
    • Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • eine aktuelle Erklärung, dass die gesundheitliche Eignung zur Übernahme eines Bezirks und Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten vorliegt
    • Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate gegen den Bewerber oder die Bewerberin strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist
    • Zustimmungserklärung zur Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses
    • Erklärung, ob der Bewerber oder die Bewerberin
      • Inhaber eines Bezirks ist oder war,
      • zu welcher Aufsichtsbehörde der Kehrbezirk gehört,
      • ob die Bestellung in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung aufgehoben oder widerrufen wurde oder in dieser Zeit Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 Abs. 3 SchfHwG ergriffen oder eingeleitet wurden und
      • dass bei positiver Entscheidung über diese Bewerbung eine bestehende Bestellung aufgegeben wird  
    • von derzeitigen oder ehemaligen Bezirksinhabern oder Bezirksinhaberinnen die Zustimmungserklärung, die Personalakte bei der Behörde, bei der der Bewerber oder die Bewerberin bestellt ist oder war, zur Einsichtnahme anfordern zu dürfen
    • schriftliche und unterzeichnete Erklärung, dass bei keiner anderen Behörde, und wenn doch, bei welcher anderen Behörde, eine weitere Bewerbung eingereicht wurde
    • bei der Ausschreibung mehrerer Bezirke oder der Ausschreibung des Statusamtes eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers: die Angabe zur Rangfolge bevorzugter Bezirke
    • Nachweis einer Tätigkeit in einem nach dem Gütesiegel „Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks“ oder vergleichbar einzelzertifizierten Betrieb; ggf. unterteilt nach Tätigkeit im eigenen Betrieb und Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in einem fremden Betrieb. Maßgeblich sind die 3 Jahre vor Veröffentlichung der Ausschreibung, wobei nur volle Jahre als Selbständige/r bzw. volle Monate als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin berücksichtigt werden. Arbeitslosenzeiten von bis zu 2 Monaten werden bei Arbeitnehmern oder Arbeitnehmerinnen vollständig anerkannt
    • Nachweise über Zusatzqualifizierungen, z.B. Betriebswirt des Handwerks, gepr. Betriebswirt nach HwO, Gebäudeenergieberater, Brandschutztechniker, abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium (z.B.: Versorgungstechnik; Umwelttechnik, techn. Gebäudeausrüstung), Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk
    • berufsspezifische Fortbildungen in den letzten 7 Kalenderjahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung sowie im Jahr der Ausschreibung

    Formulare

    • Formulare: Onlineformular über SchornsteinfegerBewerbungsportal
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Um zur/ zum Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bestellt zu werden, müssen Sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen und anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen Ihre Eignung, Ihre Befähigung und Ihr fachliche Leistung nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsrechtliche Klage

    Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)

    Verfahrensablauf

    • Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erstellt die zuständige Behörde eine Rangfolge der Bewerber und nimmt die Auswahl zwischen den Bewerbern vor.
    • Die Bestellung erfolgt dann von Amts wegen und ist öffentlich bekannt zu machen.
    • Danach wird sie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Eintragung in das Schornsteinfegerregister mitgeteilt.

    Fristen

    Die Bestellung der/des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfegers ist auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet. Ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben.

    Bearbeitungsdauer

    Es existieren landesspezifische Ausschreibungsfristen.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 02.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Sottje, Schornsteinfeger, Rauchfangkehrer, Bezirksschornsteinfeger Bestellung, Essenkehrer, Bezirksschornsteinfeger Bevollmächtigung, Schlotfeger, Kaminfeger, Schornsteinfegerwesen, Bezirksschornsteinfeger, Kehrbezirk, Schornsteinfeger Bestellung, Bezirksschornsteinfegerzulassung, Bezirksschornsteinfeger Bewerbung, Kaminkehrer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)