Aufnahme eines Kindes in die Grundschulbetreuung beantragen
Wenn Sie eines oder mehrere Kinder in der Grundschule haben und Unterstützung bei der Betreuung benötigen, können Sie diese möglicherweise für ein Betreuungsangebot der Grundschule anmelden.
Beschreibung
Mit dem Angebot der "Betreuenden Grundschule" sollen Sie als Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern unterstützt werden, um Berufstätigkeit und Familie besser miteinander vereinbaren zu können.
Bei der "Betreuenden Grundschule" handelt es sich um eine "reine" Betreuungsmaßnahme. Nachhilfe oder Hausaufgabenhilfe werden Ihrem Kind nicht erteilt.
Einen Anspruch auf die Betreuung haben Sie nicht. Die Aufnahme in die "Betreuende Grundschule" richtet sich nach der Anzahl der freien Plätze.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Träger der Schule. Dies kann beispielsweise Ihre Gemeinde, Ihre Stadt oder der Förderverein der Schule sein.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Beschreibung
Regionalentwicklung, Zentrale Dienste, Personal/Organisation, Gremienservice, Informationstechnik
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Elke Münnich (Schulen)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02653 9996-131
Fax: 02653 9996-910
E-Mail: elke.muennich@vg.kaisersesch.de
Internet
Weitere Informationen
Regionalentwicklung, Zentrale Dienste, Personal/Organisation, Gremienservice, Informationstechnik
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Sachgebiet 1.2 - Zentrale Dienste
Beschreibung
Sachgebietsleitung: Lydia Wagner
Adresse
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Kontakt
Kontaktperson
Frau Elke Münnich (Schulen)
Hausanschrift
Fax: 02653 9996-910
Telefon Festnetz: 02653 9996-131
E-Mail: elke.muennich@vg.kaisersesch.de
Weitere Informationen
- Zuwendungen, Zuschüsse, Dorferneuerung, Zentrale Vergabestelle, Wahlen, Statistik
- Schulen, Kindertagesstätten
Voraussetzungen
Ihr Kind muss eine Grundschule besuchen, die über ein entsprechendes Betreuungsangebot verfügt.
Fristen
Die Aufnahme Ihres Kindes in die "Betreuende Grundschule" erfolgt jeweils für ein Schuljahr (1.8. bis 31.7.).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.10.2023
Stichwörter
Kinderbetreuung, betreuende Grundschule, Schulwechsel