Abmeldung eines Kindes von der Grundschulbetreuung beantragen
Wenn ein besonderer Grund vorliegt, können Sie Ihr Kind von dem Betreuungsangebot Ihrer Grundschule abmelden.
Beschreibung
Mit dem Angebot der „Betreuenden Grundschule“ sollen Sie als Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern unterstützt werden, um Berufstätigkeit und Familie besser miteinander vereinbaren zu können.
Wenn Ihr Kind dort zur Betreuung angemeldet ist, Sie das Angebot aus einem besonderen Grund jedoch nicht mehr in Anspruch nehmen können, dann können Sie es von der Betreuung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Träger der Schule. Dies kann beispielsweise Ihre Gemeinde, Ihre Stadt oder der Förderverein der Schule sein.
Hinweise für Linz am Rhein: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat der jeweiligen Schule. Eine Übersicht aller Schulen erhalten Sie unter:
Unsere Region > Bildung & Freizeit > Schulen
Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat der jeweiligen Schule. Eine Übersicht aller Schulen erhalten Sie unter:
Unsere Region > Bildung & Freizeit > Schulen
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Linz am Rhein - Schulen & Kitas
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: kitaverwaltung@vg-linz.de
E-Mail: schulverwaltung@vg-linz.de
Telefon Festnetz: 02644 5601-0
Fax: 02644 5601-93
Kontaktperson
Frau Dunja Stümper
Frau Teresa Schuht
Herr Martin Stahl
Internet
Voraussetzungen
- Ihr Kind muss bei dem Angebot der „Betreuenden Grundschule“ angemeldet sein.
- Sie können Ihr Kind nur während des laufenden Schuljahres selbst abmelden, da eine Anmeldung jeweils nur für ein Schuljahr gültig ist und daher zum Ende eines Schuljahres automatisch endet.
- Es liegt ein besonderer Grund zur Abmeldung vor. Dies kann beispielsweise
- der Verzug aus dem Einzugsbereich der Grundschule und der damit verbundene Schulwechsel,
- die Änderungen der Arbeitszeiten eines Erziehungsberechtigten oder
- eine längere krankheitsbedingte Abwesenheitszeit Ihres Kindes sein.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FIM-Landesredaktion Rheinland-Pfalz am 17.10.2023
Stichwörter
Krankheit, betreuende Grundschule, Schulwechsel, Kinderbetreuung