Abmeldung eines Kindes von der Grundschulbetreuung beantragen

    Wenn ein besonderer Grund vorliegt, können Sie Ihr Kind von dem Betreuungsangebot Ihrer Grundschule abmelden.

    Beschreibung

    Mit dem Angebot der "Betreuenden Grundschule" sollen Sie als Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern unterstützt werden, um Berufstätigkeit und Familie besser miteinander vereinbaren zu können.

    Wenn Ihr Kind dort zur Betreuung angemeldet ist, Sie das Angebot aus einem besonderen Grund jedoch nicht mehr in Anspruch nehmen können, dann können Sie es von der Betreuung abmelden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Träger der Schule. Dies kann beispielsweise Ihre Gemeinde, Ihre Stadt oder der Förderverein der Schule sein.

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind muss bei dem Angebot der "Betreuenden Grundschule" angemeldet sein.
    • Sie können Ihr Kind nur während des laufenden Schuljahres selbst abmelden, da eine Anmeldung jeweils nur für ein Schuljahr gültig ist und daher zum Ende eines Schuljahres automatisch endet.
    • Es liegt ein besonderer Grund zur Abmeldung vor. Dies kann beispielsweise
      • der Verzug aus dem Einzugsbereich der Grundschule und der damit verbundene Schulwechsel,
      • die Änderungen der Arbeitszeiten eines Erziehungsberechtigten oder
      • eine längere krankheitsbedingte Abwesenheitszeit Ihres Kindes sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Kinderbetreuung, Schulwechsel, betreuende Grundschule, Krankheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English