Abmeldung eines Kindes von der Grundschulbetreuung beantragen
Wenn ein besonderer Grund vorliegt, können Sie Ihr Kind von dem Betreuungsangebot Ihrer Grundschule abmelden.
Beschreibung
Mit dem Angebot der „Betreuenden Grundschule“ sollen Sie als Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern unterstützt werden, um Berufstätigkeit und Familie besser miteinander vereinbaren zu können.
Wenn Ihr Kind dort zur Betreuung angemeldet ist, Sie das Angebot aus einem besonderen Grund jedoch nicht mehr in Anspruch nehmen können, dann können Sie es von der Betreuung abmelden.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Träger der Schule. Dies kann beispielsweise Ihre Gemeinde, Ihre Stadt oder der Förderverein der Schule sein.
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
- Ihr Kind muss bei dem Angebot der „Betreuenden Grundschule“ angemeldet sein.
- Sie können Ihr Kind nur während des laufenden Schuljahres selbst abmelden, da eine Anmeldung jeweils nur für ein Schuljahr gültig ist und daher zum Ende eines Schuljahres automatisch endet.
- Es liegt ein besonderer Grund zur Abmeldung vor. Dies kann beispielsweise
- der Verzug aus dem Einzugsbereich der Grundschule und der damit verbundene Schulwechsel,
- die Änderungen der Arbeitszeiten eines Erziehungsberechtigten oder
- eine längere krankheitsbedingte Abwesenheitszeit Ihres Kindes sein.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FIM-Landesredaktion Rheinland-Pfalz am 17.10.2023
Stichwörter
Krankheit, betreuende Grundschule, Schulwechsel, Kinderbetreuung