Taxigenehmigung Erweiterung

    Erweiterung der Taxigenehmigung beantragen

    Sie befördern mit Ihrem Taxibetrieb gewerbsmäßig Personen und möchten die Anzahl ihrer Fahrzeuge erhöhen? Dazu müssen Sie eine Erweiterung Ihrer bereits erteilten Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. 
    Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge für Ihren Taxibetrieb erhöhen möchten, müssen Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Erweiterung der Erlaubnis beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Fax: +49 651 715-17444

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de

    Stichwörter

    Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültige Genehmigung
    • Antrag auf Erweiterung der Taxigenehmigung (Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers; Wohn- und Betriebssitz; bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort; Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
    • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2/ § 2 Abs.3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV), nicht älter als 12 Monate
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO (bei Unternehmen), sofern nicht bereits der Behörde vorliegend
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

    Allgemeine Unterlagen

    • Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
    • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Taxis einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
    • Nachweis des Einbaus einer Alarmanlage oder Ausnahmegenehmigung nach § 25 BOKraft
    • Nachweis des Einbaus eines Fahrpreisanzeigers (Taxameters) und gegebenenfalls das letzte Eichprotokoll
    • Gewerbeanmeldung, sofern nicht bereits der Behörde vorliegend
    • bei Personengesellschaften die Gesellschafterliste, den Gesellschaftervertrag oder einen anderen Nachweis der Vertragsberechtigung, sofern nicht bereits der Behörde vorliegend
    • beglaubigter Handelsregisterauszug

    Hinweise für Trier-Saarburg: Erweiterung der Taxigenehmigung beantragen

    • gültiges Ausweisdokument ggfls. mit Meldebescheinigung
      • eine Meldebescheinigung ist erforderlich sofern das Ausweisdokument keine Wohnsitzangabe enthält
    • Bescheinigung(en) zum Nachweis der fachlichen Eignung
    • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung der eingesetzten Fahrzeuge
    • Nachweis über die Schulung in Erste-Hilfe 
      • dieser ist im Original vorzulegen, unabhängig davon ob dieser bereits in der Vergangenheit nachgewiesen wurde 
        • mindestens 9 Unterrichtseinheiten müssen nachgewiesen werden
        • sollte das Original nicht mehr vorliegen ist eine sogenannte Zweitschrift bei der Stelle anzufordern wo der Erste-Hilfe Kurs absolviert wurde
        • ein Nachweis über die Absolvierung eines Online-Erste-Hilfe Kurses wird nicht anerkannt
    • zusätzlicher Hinweis zum Führungszeugnis:
      • das Führungszeugnis kann mit der Antragstellung vor Ort beantragt werden
      • wird für den Antragsteller und ggfs. für die zur Führung der Geschäfte bestellte(n) Person(en) benötigt
    • zusätzlicher Hinweis zu beglaubigter Handelsregister- bzw. Genossenschaftsregisterauszug:
      • bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung außerdem die Gesellschafterliste (Unterlagen nicht älter als drei Monate)
      • Gesellschaftsvertrag
      • Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist als Unternehmerin oder Unternehmer bereits im Besitz einer Taxigenehmigung.
    • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes sind gewährleistet.
    • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller sind bereits im Besitz einer Taxigenehmigung.

    Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

    Vorhandene Unternehmerinnen oder Unternehmer werden gegenüber Neubewerbern angemessen berücksichtigt. Innerhalb der Genehmigungs-Kontingente erfolgt die Berücksichtigung nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung.

    Unabhängig von der Antragstellung wird nachrangig behandelt,

    • wer nicht beabsichtigt, das Taxigewerbe als Hauptbeschäftigung zu betreiben,
    • ihr oder sein Taxiunternehmen nicht als Hauptbeschäftigung betrieben hat oder innerhalb der vergangenen 8 Jahre ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet hat,
    • ihrer oder seiner Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist

    Einer Antragstellerin oder einem Antragsteller darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden, sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt werden können, als Antragstellende vorhanden sind.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, um eine Erweiterung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit mehreren Taxis zu erhalten:

    • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch. 
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erweiterung der Taxigenehmigung.
    • Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde(n) ausgehändigt.

    Fristen

    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach: 

    • der Anzahl der Fahrzeuge und
    • der Laufzeit der Genehmigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Erweiterung, Taxi, Taxen, Gelegenheitsverkehr, Genehmigung, Personenbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English