Bergbau Berechtsamsbuch und Berechtsamskarte Einsicht gewähren
    99020029109000

    Einsicht in das Berechtsamtsbuch oder die Berechtsamskarte im Bergbau beantragen

    Wenn Sie im Bergbau Einsicht in das Berechtsamsbuch oder die Berechtsamskarte erhalten möchten, können Sie das bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Sie können Einsicht in ein Berechtsamsbuch oder eine Berechtsamskarte erhalten. Dazu müssen Sie bei der Landesbehörde ein berechtigtes Interesse nachweisen. Wenn Ihnen die Einsicht gestattet wurde, können Sie außerdem Auszüge fordern und diese beglaubigen lassen.

    Wenn Sie kein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie in Bezug auf die Bergbauberechtigung nur Angaben erhalten über

    • Inhaber,
    • Felder, auf die sich die Bergbauberechtigung bezieht,
    • Datum der Beantragung und der Erteilung,
    • Laufzeit sowie
    • Bodenschätze.

    Über Bergbauberechtigungen wird geregelt und kontrolliert, welche Betriebe in einem bestimmten Gebiet bergfreie Bodenschätze erkunden und abbauen dürfen. Das Gebiet, auf das sich die Berechtigung bezieht, ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die "ewige Teufe", also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.

    Berechtsamsbuch:

    Das Berechtsamsbuch gibt den aktuellen Stand aller Bergbauberechtigungen, auch Konzessionen, Muthungen oder Berechtsame genannt, wieder. Zu den Berechtigungsarten gehören

    • Erlaubnisse,
    • Bewilligungen,
    • Bergwerkseigentum sowie
    • die ehemals  verliehenen Berechtsame (“Alte Rechte“).

    Urkunden, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten, sind von der Einsicht ausgeschlossen.

    Berechtsamskarte:

    Auf der Berechtsamskarte sind die Felder aufgezeigt, auf die sich die Bergberechtigungen aus dem Berechtsamsbuch beziehen. Auch Veränderungen dieser Felder und Baubeschränkungsgebiete werden gekennzeichnet.

    Bei den “Alten Rechten“ handelt es sich um vor 1982 erteilte beziehungsweise verliehene Bergbauberechtigungen. Das Bergwerkseigentum und diesem gleichgestellte Rechte, wie die Salzgerechten oder die Tonbelehnung, sind nach “Altem Recht“ unbefristet und können vererbt, verkauft und beliehen werden, noch müssen Förder- oder Feldesabgaben bezahlt werden.

    Online-Dienst

    Online-Plattform „BergPass“

    ID: L100039_248781487

    Beschreibung

    BergPass ermöglicht Ihnen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundesberggesetz online abzuwickeln.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2022
    Technisch geändert am 23.01.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB).

    Ansprechpartner

    Landesamt für Geologie und Bergbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Emy-Roeder-Str. 5
    55129 Mainz

    Kontakt speichern

    Parkplatz: Gebühren: nein
    Kurmainz-Kaserne Bus: 67 Kurmainz-Kaserne Straßenbahn: 50,52,53

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 02 55
    55133 Mainz

    Kontakt

    E-Mail: office@lgb-rlp.de

    Telefon Festnetz: 06131 9254-0

    Fax: 06131 9254-123

    Stichwörter

    LGB

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2010
    Technisch geändert am 28.11.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Landesamt für Geologie und Bergbau - Abteilung Bergbau, Referat 3.2 - Berechtsamswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Emy-Roeder-Str. 5
    55129 Mainz

    Kontakt speichern

    Kurmainz-Kaserne Bus: 67 Kurmainz-Kaserne Straßenbahn: 50,52,53
    Postanschrift

    Postfach 10 02 55
    55133 Mainz

    Kontakt

    Stichwörter

    LAGB, LGB

    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2023
    Technisch geändert am 20.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    • Bei Einsicht in allgemeine Informationen des Berechtsamsbuches oder der Berechtsamskarte brauchen Sie keinen Nachweis erbringen.
    • Für Einsicht in bestimmte, nicht allgemeine Informationen müssen Sie ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Berechtsamsbuch und die Berechtsamskarte nachweisen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Einsicht online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

    Einsicht online beantragen:

    • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

    Einsicht schriftlich beantragen:

    • Kontaktieren Sie Ihre zuständige Behörde und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
    • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen bei ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird Sie die Behörde kontaktieren.
    • Sie erhalten Ihren Bescheid je nach Antragsverfahren online über die Plattform „BergPass“ oder per Post. Hier wird Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt.
    • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

    Bemerkungen

    Allgemeine Informationen aus der Berechtsamskarte können Sie auch auf der Internetseite des Landesamts für Geologie und Bergbau einsehen:

    • Öffnen Sie dazu die Internetseite des Landesamts für Geologie und Bergbau.
    • Klicken Sie im Hauptmenü auf „Karten und Produkte“ und anschließend auf „OnlineKarten“.

    Klappen Sie das Feld „Bergbau“ auf und klicken Sie auf „Berechtsamskarte“.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2023
    Technisch geändert am 18.12.2024

    Stichwörter

    Konzessionen, Bergwerkseigentum, Berechtsame, bergfreie Bodenschätze, Rohstoffe, Bergrecht, Bodenschatz, Bodenschätze, Bergbaugenehmigung, Bergwerkseigentümer, Tonbelehnungen, Berggrundbuch, Berechtsamswesen, Baubeschränkungsgebiet, Längenfelder, Alte Rechte, Gewerkschaften nach Altem Recht, Muthung, Umweltinformation, Altes Recht, Konzessionsfläche, Belehnungen, Bergbauberechtigungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020