Löschen einer Baulast aus dem Baulastenverzeichnis
Sie möchten eine Baulast aus dem Baulastenverzeichnis löschen lassen? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Als Grundstückseigentümer können Sie gegenüber der Bauaufsichtsbehörde erklären, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die Ihr Grundstück betreffen zu übernehmen. Mit der Übernahme dieser sogenannten Baulast, sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung oder Nutzungsänderung entgegenstehen könnten. Ein Beispiel hierfür ist die Stellplatzbaulast, mit der unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich-rechtlich gesichert werden kann, dass die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück hergestellt werden.
Möchten Sie Ihre Baulast aus dem Baulastenverzeichnis löschen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
zuständige Stelle
Zuständig für die Löschung einer Baulast ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 14 20
54504 Wittlich
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dorothea Kuhnen
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Fax: 06571 14-42322
Telefon Festnetz: 06571 14-2322
Frau Vanessa Kohlei
Internet
Weitere Informationen
Unter dem folgendem Link finden Sie Informationen zum Leben in und mit moseltypischer Architektur.
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 14 20
54504 Wittlich
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Markus Lautwein
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Fax: 06571 14-42326
Telefon Festnetz: 06571 14-2326
Frau Marion Heinz
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2293
Fax: 06571 14-42293
Frau Dorothea Kuhnen
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2322
Fax: 06571 14-42322
Frau Leonie Müllen
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Fax: 06571 14-42313
Telefon Festnetz: 06571 14-2313
Frau Eva Schneider
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2113
Fax: 06571 14-42113
Frau Vanessa Kohlei
Internet
erforderliche Unterlagen
Wenn Sie die Löschung einer Baulast beantragen wollen, so muss Ihr Antrag die Angaben zur Baulast sowie eine Begründung enthalten, warum das öffentliche Interesse nicht mehr besteht.
Formulare
Es gibt kein landesweit eingeführtes Formular. Gegebenenfalls halten die örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden Formulare als Hilfestellung für Ihre Antragstellung bereit.
Voraussetzungen
Der Verzicht auf eine Baulast wird durch die Bauaufsichtsbehörde erklärt, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Baulasten können Sie in der Regel Widerspruch und anschließend Klage einreichen.
Verfahrensablauf
Die Baulast wird durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde gelöscht. Diese erklärt den Verzicht, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Die Bauaufsichtsbehörde kann sowohl von sich aus oder aufgrund Ihres Antrags den Verzicht erklären.
Fristen
Zum Löschungsverfahren gibt es keine zeitlichen Regelungen.
Kosten
Die Löschung einer Baulast ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.09.2023