Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern
Wenn Sie Lkw fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse C, CE, C1 oder C1E bei der Fahrerlaubnisbehörde erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet.
Beschreibung
Um Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse C, CE, C1 oder C1E. Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen C, CE, C1, oder C1E werden diese auf 5 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Frist beantragen.
Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger zu führen. Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
Fahrerlaubnis Klasse C:
- Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
- Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren
Fahrerlaubnis Klasse CE:
- Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C
- Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren
Fahrerlaubnis Klasse C1:
- leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5t und 7,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
- Mindestalter: 18 Jahre
Fahrerlaubnis Klasse C1E:
- leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5t und 7,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht, maximal so schwer wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs
- maximales Gesamtgewicht der Kombination von 12t
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C1
- Mindestalter: 18 Jahre
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Bei Berufskraftfahrern: Es wird zusätzlich zum Nachweis der Qualifizierung ein Fahrerqualifizierungsnachweis benötigt. Bitte informieren Sie sich unter dieser Leistung vorab bezüglich einer ggf. auch hierfür erforderlichen Antragstellung und der erforderlichen Unterlagen.
Sollte zusätzlich eine Fahrerkarte benötigt werden, informieren Sie sich bezüglich der Antragstellung und dieser Leistung über die erforderlichen Unterlagen.
Bei Berufskraftfahrern: Es wird zusätzlich zum Nachweis der Qualifizierung ein Fahrerqualifizierungsnachweis benötigt. Bitte informieren Sie sich unter dieser Leistung vorab bezüglich einer ggf. auch hierfür erforderlichen Antragstellung und der erforderlichen Unterlagen.
Sollte zusätzlich eine Fahrerkarte benötigt werden, informieren Sie sich bezüglich der Antragstellung und dieser Leistung über die erforderlichen Unterlagen.
zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder ggf. an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Die Antragstellung ist bei dem für Ihren derzeitigen Wohnort zuständigen Bürgerbüro der Verbandsgemeinde-, Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung innerhalb des Landkreises Bad Dürkheim vorzunehmen.
Die Bearbeitung erfolgt sodann durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.
Die Antragstellung ist bei dem für Ihren derzeitigen Wohnort zuständigen Bürgerbüro der Verbandsgemeinde-, Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung innerhalb des Landkreises Bad Dürkheim vorzunehmen.
Die Bearbeitung erfolgt sodann durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Ordnung und Verkehr (Abteilung 3)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Die KFZ-Zulassung im Kreishaus Bad Dürkheim kann weiterhin ohne Termin besucht werden. In den Außenstellen der KFZ-Zulassung in Grünstadt, Lambrecht und Haßloch wird  mit Terminvergabe gearbeitet. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung Bad Dürkheim:  Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr  Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr  Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr  Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr ___________________________________________________________________________________________ Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Leiningerland (nach Terminvereinbarung) : Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Lambrecht (Pfalz) (nach Terminvereinbarung) : Montag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 8.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Annahmeschluss jeweils eine 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Haßloch (nach Terminvereinbarung) : Montag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr David Vollweiler
Hausanschrift
Fax: 06322 96183208
E-Mail: David.Vollweiler@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 9613208
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller MeldebescheinigungAktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- aktueller Führerschein
- Angaben zur Fahrschule
Formulare
Online-Dienste vorhanden: nein
Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
- Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.
- Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse bei der Erteilung der Fahrerlaubnis erreicht.
- Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
- Sie sind geeignet, einen Lkw zu führen.
- Sie haben die in der beantragten Klasse erforderliche theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Lkw erfolgreich absolviert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Fristen
Geltungsdauer: 5 Jahre
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Die Antragstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (für die gewerbliche Nutzung der Klassen) erfolgt bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim.
Die Antragstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (für die gewerbliche Nutzung der Klassen) erfolgt bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 02.11.2023
Stichwörter
Fahrerlaubnis, C-Klassen, Bestehende Fahrerlaubnis, Lastzüge, Lastkraftwagen, Lkw-Führerschein, Nutzfahrzeuge, Befristete Erweiterung, Erweiterung, Führerschein, Anhänger