Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen
Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Fahrerlaubnisklasse L erweitern.
Beschreibung
Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse L erweitern.
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:
- Für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.
zuständige Stelle
Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt-bzw. Kreisverwaltung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Hermeskeil (Kreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
- gültiger Führerschein
- gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
- Angaben zur Fahrschule
Hinweise für Trier-Saarburg: Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen
- zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung:
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Sehtest:
- darf bei Vorlage bzw. Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein
- zusätzlich zum Erste-Hilfe Nachweis
- dieser ist im Original vorzulegen, unabhängig davon ob dieser bereits in der Vergangenheit nachgewiesen wurde
- mindestens 9 Unterrichtseinheiten müssen nachgewiesen werden
- sollte das Original nicht mehr vorliegen ist eine sogenannte Zweitschrift bei der Stelle anzufordern wo der Erste-Hilfe Kurs absolviert wurde
- ein Nachweis über die Absolvierung eines Online-Erste-Hilfe Kurses wird nicht anerkannt
- dieser ist im Original vorzulegen, unabhängig davon ob dieser bereits in der Vergangenheit nachgewiesen wurde
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Fahrerlaubnis besitzen.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Beantragung
- erfolgt persönlich
- kann auch bei den Verbandsgemeinden erfolgen
Aushändigung
- Fahrerlaubnis bei Erweiterung wird grundsätzlich an den TÜV gesendet und bei bestandener Prüfung direkt ausgehändigt
- Ausnahme:
- bei gleichzeitiger Beantragung mehrerer Führerscheinklassen erfolgt die Abholung bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg
- ggfs. wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt
Fristen
Antragsfrist: 12 Monate (Der Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestehen.)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier-Saarburg: Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen
- 4 - 6 Wochen
- Bei Beantragung in einer VG kann sich die Bearbeitungsdauer zur Zeit um 3-4 Wochen verlängern
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Trier-Saarburg: Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen
- 38,50 Euro
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 02.11.2023
Stichwörter
Erweiterung, Klasse L, Fahrerlaubnis Klasse L, Fahrerlaubnis, Traktor, Kleiner Traktorführerschein, Führerschein, Landwirtschaft, L-Klasse