Ergänzung oder Änderung eines Abschlussbetriebsplans für Bergbau beantragen
Wenn Ihr Unternehmen in einem bestimmten Gebiet Bodenschätze erkundet, fördert oder aufbereitet und die Arbeiten einstellen möchte, müssen Sie einen Abschlussbetriebsplan aufstellen. Wollen Sie ihn abändern oder ergänzen, müssen Sie dafür eine Zulassung beantragen.
Beschreibung
Um die Maßnahmen zur Einstellung eines Bergbaubetriebes durchführen zu können, brauchen Sie einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau, beispielsweise in Bezug auf
- Lage und Ausdehnung,
- technische Umsetzung,
- zeitliche Planung,
- mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt,
- Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung negativer Auswirkungen auf die Umwelt,
- Betriebs und Arbeitssicherheit.
Wenn Sie Ihre bergbaulichen Tätigkeiten im gesamten Betrieb oder nur einen Teil des Betriebes einstellen möchten, zum Beispiel weil die Rohstoffvorkommen erschöpft sind, müssen Sie einen Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan aufstellen. Nach der Durchführung der Arbeiten und der behördlichen Abnahme wird die Bergaufsicht für den Betrieb oder die Teilfläche beendet. Dieser Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan muss von der zuständigen Behörde zugelassen werden.
Wollen Sie diesen Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan nachträglich ergänzen oder einzelne Bestandteile ändern, müssen Sie dafür ebenfalls eine Zulassung beantragen.
Eine solche Änderung eines bereits zugelassenen Abschlussbetriebsplans ist auch dann nötig, wenn Sie Ihre bergbaulichen Aktivitäten kurzfristig und sofort ändern oder einstellen müssen, zum Beispiel wenn das Leben oder die Gesundheit Ihrer Belegschaft oder Dritter in Gefahr ist. In diesem Fall müssen Sie die Änderung der Behörde unverzüglich anzeigen. Die Bergbehörde entscheidet dann, ob sie eine Anordnung trifft oder einen Antrag auf Änderung der Zulassung fordert.
Der Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan regelt die Maßnahmen, die Sie nach der Einstellung des eigentlichen Gewinnungs- oder Aufsuchungsbetriebes durchführen werden. Sie müssen insbesondere darlegen, wie Sie sicherstellen, dass die Einstellung Ihres Betriebes keine negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hat und die Oberfläche wiedernutzbar ist. Das bedeutet, Ihr Abschlussbetriebsplan enthält unter anderem folgende Ausführungen:
- Genaue Darstellung der technischen Maßnahmen und Einrichtungen sowie Angaben zu den wirtschaftlichen Betriebsverhältnissen,
- Dauer der Maßnahmen,
- Gründe für die Einstellung,
- Grubenbild oder zeichnerische Darstellung des Betriebes,
- Angaben zu gewonnenen Bodenschätzen und ihrem Verwendungszweck,
- Angaben über die Beseitigung von angefallenen Abfällen, betrieblichen Anlagen und Einrichtungen beziehungsweise über deren anderweitige Verwendung,
- chemische Analysen,
- lagerstättengeologische Beschreibungen,
- gegebenenfalls Betriebschronik.
Für die Zulassung der Änderung Ihres Abschlussbetriebsplanes sind keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) nötig.
Online-Dienst
Online-Plattform „BergPass“
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
zuständige Stelle
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Ergänzung oder Änderung eines Abschlussbetriebsplans für Bergbau beantragen
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
Ansprechpartner
Landesamt für Geologie und Bergbau
Adresse
Hausanschrift
Emy-Roeder-Str. 5
55129 Mainz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 10 02 55
55133 Mainz
Kontakt
Stichwörter
LGB
Voraussetzungen
Damit Sie die Zulassung für Ihren geänderten Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen nachweisen, dass Sie alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um Gefahren für Leben und Gesundheit von Beschäftigten und Dritten zu verhindern – auch dann, wenn Sie Ihre Arbeiten eingestellt haben. Der Schutz von Sachgütern muss ebenfalls durch die Maßnahmen gewährleistet sein,
- Durch Ihre Arbeiten dürfen andere Bodenschätze, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt, nicht beeinträchtigt werden.
- Die Erdoberfläche muss im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs geschützt werden.
- Die anfallenden Abfälle müssen ordnungsgemäß wiederverwendet oder beseitigt werden.
- Sie müssen sicherstellen, dass
- die Oberflächen in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß anschließend wieder nutzbar gemacht werden,
- die Sicherheit anderer Bergbaubetriebe nicht gefährdet wird,
- die Einstellung des Betriebes keine schädlichen Folgen für die Allgemeinheit nach sich zieht und
- bei Bergbaubetrieben im Bereich des Festlandsockels oder der Küstengewässer die Beseitigung der betrieblichen Einrichtungen bis zum Meeresgrund sichergestellt werden.
- Unter Umständen müssen Sie der zuständigen Behörde eine Sicherheitsleistung mit einer angemessenen Versicherungssumme nachweisen, die die oben genannten Risiken abdeckt.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Ergänzung oder Änderung eines Abschlussbetriebsplans für Bergbau beantragen
- Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird.
- Gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie können die Zulassung der Änderung oder Ergänzung Ihres Abschlussbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Zulassung online beantragen:
- Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Beantragung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch.
Zulassung direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
- Sie müssen Ihren geänderten Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan so erstellen, dass sowohl die Zulassungsvoraussetzungen als auch sonstige Belange wie Grundwasser- und Naturschutz umfassend beschrieben sind. Bei komplexen Vorhaben ist es sinnvoll, dass Sie sich mit Ihrer zuständigen Behörde in Verbindung setzen und die erforderlichen Antragsunterlagen abstimmen.
- Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen dort ein.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Sie erhalten elektronisch und per Post einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird.
- Die Zulassung kann Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen, Befristungen) enthalten, die Sie entsprechend einhalten müssen und deren Umsetzung und Beachtung von der Bergbehörde geprüft werden.
- Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.
Fristen
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Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
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3 bis 6 Monate (Die Bearbeitungsdauer variiert stark mit dem Umfang und der Komplexität der geplanten Maßnahmen. Als Orientierung können Sie mit Bearbeitungszeiten von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten rechnen.)
Kosten
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In die Berechnung der tatsächlichen Kosten gehen mehrere Faktoren wie zum Beispiel der wirtschaftliche Wert, der Zeitaufwand, gutachterliche Stellungnahmen und Auslagen für Dienstgeschäfte außerhalb des Amtes oder Beratung des Unternehmers plus die Kosten für die Beteiligung anderer Behörden ein.: Gebühr ab 100,00 EUR bis 2.000,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.12.2024
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Ergänzung oder Änderung eines Abschlussbetriebsplans für Bergbau beantragen
Fachlich freigegeben durch 09.12.2024 am 09.12.2024
Stichwörter
bergfrei, Beendigung, bergfreie Bodenschätze, Rohstoffe, Bodenschätze, Ausbeuten, Bergbaugenehmigung, Bergrechtliche Zulassung, Betriebsplan, Betriebsplanzulassung, grundeigene Bodenschätze, grundeigen, Abänderung, Wiedernutzbarmachung, Schließung, Teilabschlussbetriebsplan, Bergaufsicht, ABP, Rekultivierung, TABP
Metainformationen
- Ursprungsportal: Bergbau Betriebsplanverfahren Abschlussbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung Zulassung
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