Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
Beschreibung
Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.
Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Jugendamt: Regionaler Familiendienst Mitte, Süd, Nord, Hemshof, West
Adresse
Lieferanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag, Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Jugendamt: Regionaler Familiendienst Oppau, Edigheim, Pfingstweide, Oggersheim, Ruchheim, Friesenheim
Adresse
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Lieferanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag, Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Jugendamt: Regionaler Familiendienst Gartenstadt, Maudach, Mundenheim, Rheingönheim
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
- Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.05.2023
Stichwörter
Pflegeeltern, Pflegepersonen, Pflegekind