Trinkwassergebühr
Bei Fragen zur Trinkwasserversorgung können Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
Beschreibung
Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt Ihnen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Wasserversorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss werden Sie als Abnehmer einmalig beteiligt.rsorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Wasserversorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
Hinweise für Eisenberg (Pfalz): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Eisenberg
Weitere Informationen finden Sie hier: www.vgwerke-eisenberg.de
Weitere Informationen finden Sie hier: www.vgwerke-eisenberg.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt Ihnen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 4 - Kommunale Betriebe und Techn. Bauamt
Beschreibung
- Wasserwerk
- Kanalwerk
- Hochbau
- Tiefbau
- Sonstige öffentliche Einrichtungen; Bautrupp
- KEEP GmbH inkl. Waldschwimmbad
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Mo. u. Di. 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Do. 14.00 Uhr bis 18. 00 Uhr Mittwoch- u. Freitagnachmittag geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Christopher Faber (Fachbereich 4 - Verbandsgemeindewerke)
Carina Haag (Fachbereich 4 - Verbandsgemeindewerke)
Silke Koch (Fachbereich 4 - Verbandsgemeindewerke)
Andreas Lill (Fachbereich 4 - Verbandsgemeindewerke)
Stefan Lorentz (Fachbereich 4 - Verbandsgemeindewerke)
Hausanschrift
E-Mail: s.lorentz@vgwerke-eisenberg.de
Fax: 06351 407-207
Telefon Festnetz: 06351 407-122
Ramona Mann (Fachbereich 4 - Verbandsgemeindewerke)
Anja Schneidt (Fachbereich 4 - Verbandsgemeindewerke)
Hausanschrift
E-Mail: a.schneidt@vgwerke-eisenberg.de
Fax: 06351 407-207
Telefon Festnetz: 06351 407-115
Miriam Schröter (Fachbereich 4 - Verbandsgemeindewerke)
Besucheranschrift
E-Mail: m.schroeter@vgwerke-eisenberg.de
Fax: 06351 407-407
Telefon Festnetz: 06351 407-128
Fulya Tutic (Fachbereich 4 - Verbandsgemeindewerke)
Besucheranschrift
Fax: 06351 407-407
E-Mail: f.tutic@vgwerke-eisenberg.de
Telefon Festnetz: 06351 407-142
Kerstin Beck-Eitel
Internet
Weitere Informationen
- Wasserwerk
- Kanalwerk
- Hochbau
- Tiefbau
- Sonstige öffentliche Einrichtungen; Bautrupp
- KEEP GmbH inkl. Waldschwimmbad
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Wasserwerk
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Andreas Lill (Fachbereich 4 - Verbandsgemeindewerke)
Kerstin Beck-Eitel
Internet
Weitere Informationen
Wasserversorgung
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Verbrauchsabrechnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Christopher Faber (Fachbereich 4 - Verbandsgemeindewerke)
Carina Haag (Fachbereich 4 - Verbandsgemeindewerke)
Silke Koch (Fachbereich 4 - Verbandsgemeindewerke)
Kerstin Beck-Eitel
Miriam Schröter (Fachbereich 4 - Verbandsgemeindewerke)
Besucheranschrift
Fax: 06351 407-407
E-Mail: m.schroeter@vgwerke-eisenberg.de
Telefon Festnetz: 06351 407-128
Fulya Tutic (Fachbereich 4 - Verbandsgemeindewerke)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06351 407-142
Fax: 06351 407-407
E-Mail: f.tutic@vgwerke-eisenberg.de
Internet
Weitere Informationen
Abrechnung von Strom, Gas, Wasser und Abwasser
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen für den konkreten Anlass erforderlich sind, müssen Sie beim jeweiligen Wasserversorger erfragen. Häufig haben diese auf ihrer Homepage entsprechende Hinweise veröffentlicht.
Rechtsgrundlage(n)
Satzungen der Gemeinden
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten können Sie beim Wasserversorger erfragen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Trinkwasser finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 21.07.2023
Stichwörter
Wasserabgaben, Trinkwasser, Trinkwasseranschluss, Wassergebühr, Betriebswasser, Wasserverbrauch, Wasserversorgung, Wasserkosten, Wasserbedarf