Trinkwassergebühr
Bei Fragen zur Trinkwasserversorgung können Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
Beschreibung
Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt Ihnen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Wasserversorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss werden Sie als Abnehmer einmalig beteiligt.rsorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Wasserversorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
Hinweise für Worms: Wasser Entstörungsnummer (EWR Netz GmbH)
Entstörungsnummer Wasser
Kostenlose Telefonnummer
0800 18 48 800
EWR Netz GmbH
Klosterstraße 16
67547 Worms
Telefon: (0 62 41) 8 48-300
Informationen
Für die Wasserversorgung in Worms ist u.a. EWR zuständig.
Entstörungsnummer Wasser
Kostenlose Telefonnummer
0800 18 48 800
EWR Netz GmbH
Klosterstraße 16
67547 Worms
Telefon: (0 62 41) 8 48-300
Informationen
Für die Wasserversorgung in Worms ist u.a. EWR zuständig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt Ihnen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Für Worms wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen für den konkreten Anlass erforderlich sind, müssen Sie beim jeweiligen Wasserversorger erfragen. Häufig haben diese auf ihrer Homepage entsprechende Hinweise veröffentlicht.
Rechtsgrundlage(n)
Satzungen der Gemeinden
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten können Sie beim Wasserversorger erfragen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Trinkwasser finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 21.07.2023
Stichwörter
Wasserabgaben, Trinkwasser, Trinkwasseranschluss, Wassergebühr, Betriebswasser, Wasserverbrauch, Wasserversorgung, Wasserkosten, Wasserbedarf