Trinkwassergebühr Festsetzung

    Trinkwassergebühr

    Bei Fragen zur Trinkwasserversorgung können Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

    Beschreibung

    Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt Ihnen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Wasserversorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.

    An den Kosten für den Neuanschluss werden Sie als Abnehmer einmalig beteiligt.rsorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Wasserversorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt Ihnen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 6 - Kommunale Betriebe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 13

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 02681 7122

    Telefon Festnetz: 02681 85-0

    E-Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachgebiet 6.4 - Verbandsgemeindewerke kaufm. Betriebsführung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 13

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 02681 7122

    Telefon Festnetz: 02681 85-0

    E-Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen für den konkreten Anlass erforderlich sind, müssen Sie beim jeweiligen Wasserversorger erfragen. Häufig haben diese auf ihrer Homepage entsprechende Hinweise veröffentlicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten können Sie beim Wasserversorger erfragen.

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen zum Thema Trinkwasser finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Trinkwasser, Betriebswasser, Wasserkosten, Wasserbedarf, Wasserversorgung, Wassergebühr, Trinkwasseranschluss, Wasserabgaben, Wasserverbrauch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English