Trinkwassergebühr
Bei Fragen zur Trinkwasserversorgung können Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
Beschreibung
Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt Ihnen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Wasserversorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss werden Sie als Abnehmer einmalig beteiligt.rsorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Wasserversorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt Ihnen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Fachbereich 6 - Kommunale Betriebe
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Fachgebiet 6.4 - Verbandsgemeindewerke kaufm. Betriebsführung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Brigitte Becker
Herr Harald Bitzer
Herr Andreas Buchholz
Frau Beate Drumm
Frau Miriam Frank
Herr Thorsten Frömgen
Herr Eduard Krebil
Frau Heidelore Kurzweg
Herr Reinhard Lindlein
Frau Andrea Oswald
Frau Katrin Röhrig
Frau Marie Rüttel
Frau Nadine Salzmann
Herr Joachim Schuh
Herr Jannik Schwarzbach
Frau Thirza Selvi
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen für den konkreten Anlass erforderlich sind, müssen Sie beim jeweiligen Wasserversorger erfragen. Häufig haben diese auf ihrer Homepage entsprechende Hinweise veröffentlicht.
Rechtsgrundlage(n)
Satzungen der Gemeinden
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten können Sie beim Wasserversorger erfragen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Trinkwasser finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 21.07.2023
Stichwörter
Trinkwasser, Betriebswasser, Wasserkosten, Wasserbedarf, Wasserversorgung, Wassergebühr, Trinkwasseranschluss, Wasserabgaben, Wasserverbrauch