Kreistagswahl Feststellung von Ausschlussgründen

    Kreistagswahl: Feststellung von Ausschlussgründen

    Wenn Sie ein Mandat im Kreistag annehmen, dürfen Sie nicht eine Tätigkeit ausüben, die mit diesem Mandat unvereinbar ist.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Beamter oder ein Beschäftigterder Kreisverwaltung sind, dürfen Sie nicht Mitglied des Kreistags werden. 

    Auch als bei der Kreisverwaltung tätiger Beamter oder Beschäftigter des Landes, können Sie nicht gleichzeitig dem Kreistag angehören.

    zuständige Stelle

    Kreiswahlleiter

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Kommunalaufsicht (Ref. 12)

    Adresse

    Postanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06341 940-0

    Fax: 06341 940-500

    E-Mail: Kommunalaufsicht@suedliche-weinstrasse.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Ausschlussgründe gelten nicht, wenn Sie überwiegend körperliche Arbeit verrichten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses benachrichtigt die Gewählten und fordert sie auf, innerhalb einer Woche nach Zustellung der Benachrichtigung schriftlich zu erklären, ob sie die Wahl annehmen.

    Wenn Sie gewählt werden und bei Ihnen eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat vorliegt, werden Sie in der Benachrichtigung darauf hingewiesen, dass Sie das Mandat nur unter bestimmten Voraussetzungen annehmen können. Sie können beispielsweise die Wahl nur annehmen, wenn Sie die Beendigung ihres Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses oder die Beurlaubung von Ihrem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis ohne Bezüge nachweisen. Die Wahl gilt als abgelehnt, wenn Sie diesen Nachweis nicht bis zum Ablauf der Frist erbracht  haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Stichwörter

    Landrat, Parlament, Kommunalwahl, Kreistag, Rat des Kreises, Mandat, Abgeordnete, Bürgerschaft, Amt und Mandat, Wahlperiode, Kreisvorstand, Ausschluß vom Wahlrecht, Unvereinbarkeit, Kommunalparlament, Wahlen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de