Kreistagswahl Feststellung von Ausschlussgründen

    Kreistagswahl: Feststellung von Ausschlussgründen

    Wenn Sie ein Mandat im Kreistag annehmen, dürfen Sie nicht eine Tätigkeit ausüben, die mit diesem Mandat unvereinbar ist.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Beamter oder ein Beschäftigterder Kreisverwaltung sind, dürfen Sie nicht Mitglied des Kreistags werden. 

    Auch als bei der Kreisverwaltung tätiger Beamter oder Beschäftigter des Landes, können Sie nicht gleichzeitig dem Kreistag angehören.

    zuständige Stelle

    Kreiswahlleiter

    Ansprechpartner

    Für Kreis Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Die Ausschlussgründe gelten nicht, wenn Sie überwiegend körperliche Arbeit verrichten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses benachrichtigt die Gewählten und fordert sie auf, innerhalb einer Woche nach Zustellung der Benachrichtigung schriftlich zu erklären, ob sie die Wahl annehmen.

    Wenn Sie gewählt werden und bei Ihnen eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat vorliegt, werden Sie in der Benachrichtigung darauf hingewiesen, dass Sie das Mandat nur unter bestimmten Voraussetzungen annehmen können. Sie können beispielsweise die Wahl nur annehmen, wenn Sie die Beendigung ihres Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses oder die Beurlaubung von Ihrem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis ohne Bezüge nachweisen. Die Wahl gilt als abgelehnt, wenn Sie diesen Nachweis nicht bis zum Ablauf der Frist erbracht  haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Stichwörter

    Amt und Mandat, Kreistag, Kreisvorstand, Rat des Kreises, Mandat, Kommunalwahl, Wahlen, Kommunalparlament, Bürgerschaft, Wahlperiode, Ausschluß vom Wahlrecht, Abgeordnete, Unvereinbarkeit, Parlament, Landrat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English