Ausländerjugendfalknerjagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein
    99067012123001

    Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

    Wenn Ihnen der Tagesjagdschein für ausländische Jugendfalkner von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden. Wenn Ihnen der deutsche Falknertagesjagdschein für ausländische Jugendliche entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat, erneut beantragen.

    Online-Dienst

    Beantragung eines Jagdscheins (gilt auch für Erteilung/Verlängerung/Verlustersatz)

    ID: L100039_330582739

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Diesen können Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Jägerprüfung beantragen. Der Jagdschein gilt befristet für maximal 3 Jahre vom 1. April bis 31. März und kann im Anschluss verlängert werden. Er ist im gesamten Bundesgebiet gültig. Für Personen, die in Besitz eines ausländischen Jagdscheins sind und in Deutschland jagen wollen, gelten je nach Lage des Einzelfalls besondere Regelungen.

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2025
    Technisch geändert am 30.03.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Zuständigkeit

    Die untere Jagdbehörde, die den Jagdschein entzogen hat.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreis Germersheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Luitpoldplatz 1
    76726 Germersheim

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    Besucheranschrift

    Luitpoldplatz 1
    76726 Germersheim

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr; Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07274 53-0

    Fax: 07274 53-229

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.01.2023
    Technisch geändert am 26.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
    • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein wurde entzogen
    • Einwilligung der Erziehungsberechtigten
    • verstrichene Sperrfrist

    Handlungsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 - 7 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendfalknerjagdschein erteilt.

    Kosten

    Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.: Verwaltungsgebühr 8,50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

    Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.: Verwaltungsgebühr 8,50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 28.06.2023
    Technisch geändert am 22.07.2025

    Stichwörter

    Jagdwesen, Jagdkarte, Jagderlaubnis, Jägerei, Falknerei, Jagdlizenz, Jagdschein, Jägerschein, Jagen, Entzug, Beize, Beizjagd, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagd, Jäger, Jagdpatent

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020