Ausländerjugendfalknerjagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein

    Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

    Wenn Ihnen der Tagesjagdschein für ausländische Jugendfalkner von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden. Wenn Ihnen der deutsche Falknertagesjagdschein für ausländische Jugendliche entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat, erneut beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Zuständigkeit

    Die untere Jagdbehörde, die den Jagdschein entzogen hat.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.2 - Verkehrswirtschaft / Jagd- und Waffenwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 24-30

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02641 975-0

    Fax: 02641 975-456

    E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
    • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

    Formulare

    Hinweise für Ahrweiler: Spezielle Hinweise für Kreis Ahrweiler

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein wurde entzogen
    • Einwilligung der Erziehungsberechtigten
    • verstrichene Sperrfrist

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendfalknerjagdschein erteilt.

    Fristen

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Kosten

    Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.: Verwaltungsgebühr 8.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2023

    Stichwörter

    Jäger, Jägerschein, Jagdkarte, Beizjagd, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdpatent, Jagdschein, Jagderlaubnis, Jagen, Beize, Falknerei, Entzug, Jagdlizenz, Jägerei, Jagdwesen, Jagd

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de