Ausländerjugendjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein

    Ausländerjugendjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Tagesjagdscheins für ausländische Jugendliche abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diesen verlängern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Ausländerjugendjagdschein erteilt werden. Sind Sie bereits in Besitz eines Jahresjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.2 - Verkehrswirtschaft / Jagd- und Waffenwesen

    Adresse

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 24-30

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de

    Telefon Festnetz: 02641 975-0

    Fax: 02641 975-456

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 12.09.2023 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • deutscher Jagdschein
    • Jagdschein des Heimatlandes
    • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
    • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Hinweise für Ahrweiler: Spezielle Hinweise für Kreis Ahrweiler

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bereits erteilter Jugendjagdschein
    • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 6 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendjagdschein erteilt.

    Fristen

    Der Jahresjagdschein für Jugendliche gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Ein Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Jahres.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von der sorgeberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.

    Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 27.06.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 27.06.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Jägerschein, Jäger, Jagdpatent, Verlängerung, Jagdkarte, Jagdlizenz, Jagen, Jagdwesen, Jagd, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdschein, Jägerei, Jagderlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)