Jagdschein Erteilung Jahresjagdschein

    Jagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen

    Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, können Sie sich unter bestimten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Wenn Sie die Jagd regelmäßig ausüben möchten, können Sie einen Jahresjagdschein beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

    Zuständigkeit

    Der deutsche Jagdschein muss bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen unteren Jagdbehörde beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Brand- und Katastrophenschutz, Ordnungsbehörde (Ref. 32)

    Adresse

    Postanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06341 940-560

    Fax: 06341 940-500

    E-Mail: kats@suedliche-weinstrasse.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Jagd - Antrag auf Ausstellung eines Jagdscheines

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Zeugnis der Jägerprüfung
    • aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bestandene Jägerprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.

    Fristen

    Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

    Kosten

    Die Gebührenhöhe hängt von der Gültigkeitsdauer ab. Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.: Verwaltungsgebühr ab 17.00 EUR bis 32.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Jagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen

    Die Gebühr richtet sich nach der Landesverordnung über die Gebühren der Jagdverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis). Die Gebührenhöhe hängt von der Gültigkeitsdauer ab.

    https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-JagdVwGebVRPV5Anlage

    Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2023

    Stichwörter

    Jägerei, Jagdwesen, Jägerschein, Jagdlizenz, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdpatent, Jagd, Jagdkarte, Jagderlaubnis, Jagen, Jäger

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de