• Bickendorf (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
Jägerprüfung Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins

Jägerprüfung - Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen

Wenn Sie die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie neben der Falknerprüfung eine Jägerprüfung oder besondere Jägerprüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins abgelegt haben.

Beschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen und Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.

Für die erstmalige Beantragung eines Jagdscheins müssen Sie eine Jägerprüfung bestanden haben.

Eine Falknerprüfung können Sie nur dann ablegen, wenn Sie zuvor auch eine Jägerprüfung oder eine besondere Jägerprüfung für Falkner abgelegt haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

Bei der besonderen Jägerprüfung für Falkner entfallen die Schießprüfung und das diesbezügliche theoretische Sachgebiet.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

Zuständigkeit

Die Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner beantragen Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde oder bei der Behörde in deren Zuständigkeitsbereich Sie die jagdliche Ausbildung absolviert haben.

Ansprechpartner

Für Bickendorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Kopie des Antrags auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
  • Nachweis einer Unfallversicherung
  • Nachweis über Zahlung der Prüfungsgebühr
  • Nachweis über abgeschlossene Teilnahme an einem Ausbildungskurs (kann am Prüfungstag nachgereicht werden)
  • gegebenenfalls Einwilligung der sorgeberechtigten Person
  • gegebenenfalls Nachweis über die Behinderung (sofern eine Prüfungserleichterung beantragt wird)

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Voraussetzungen

  • mindestens 15 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • abgeschlossene Unfallversicherung
  • gezahlte Prüfungsgebühr
  • abgeschlossene Teilnahme an Ausbildungskurs
  • gegebenenfalls Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur besonderen Jägerprüfung zugelassen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Verwaltungsgebühr 258.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

Version

Technisch erstellt am 27.06.2023

Technisch geändert am 27.06.2023

Stichwörter

besondere Jägerprüfung, Jagdlizenz, Jäger, Jagdwesen, Jägerei, Jagdkarte, Jagen, Jagderlaubnis, Falknerei, Jagdpatent, Jägerschein, Jagdschein, Beize, Falknerprüfung, Beizjagd, Jagd, jagdrechtliche Erlaubnis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020