Jägerprüfung Zulassung zur Prüfung zur Erlangung eines Jagdscheins

    Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen

    Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher einen Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

    Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Brand- und Katastrophenschutz, Ordnungsbehörde (Ref. 32)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    E-Mail: kats@suedliche-weinstrasse.de

    Telefon Festnetz: 06341 940-560

    Fax: 06341 940-500

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2024 (von: Webservice, LK_Südliche Weinstraße)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Südliche Weinstraße)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

    • Ausweis
    • Kopie des Antrags auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
    • Nachweis über eine Haftpflichversicherung für den Waffengebrauch
    • Nachweis einer Unfallversicherung
    • Nachweis über Zahlung der Prüfungsgebühr
    • Nachweis über abgeschlossene Teilnahme an einem Ausbildungskurs
    • gegebenenfalls Einwilligung der sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Nachweis über die Behinderung (sofern eine Prüfungserleichterung beantragt wird)
    • Ausweis
    • Kopie des Antrags auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
    • Nachweis über eine Haftpflichversicherung für den Waffengebrauch
    • Nachweis einer Unfallversicherung
    • Nachweis über Zahlung der Prüfungsgebühr
    • Nachweis über abgeschlossene Teilnahme an einem Ausbildungskurs
    • gegebenenfalls Einwilligung der sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Nachweis über die Behinderung (sofern eine Prüfungserleichterung beantragt wird)

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.

    Kosten

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

    Die Gebühr richtet sich nach der Landesverordnung über die Gebühren der Jagdverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).

    https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-JagdVwGebVRPV5Anlage

    Die Gebühr richtet sich nach der Landesverordnung über die Gebühren der Jagdverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).

    https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-JagdVwGebVRPV5Anlage

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 26.06.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 26.06.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Jagen, Jagdpatent, Jäger, Jagdschein, Jägerei, Jagdlizenz, Jägerprüfung, jagdrechtliche Erlaubnis, Jägerschein, Jagdkarte, Jagdwesen, Jagderlaubnis, Jagd

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)