Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher einen Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.
Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
Zuständigkeit
Die Zulassung zur Jägerprüfung beantragen Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde oder bei der Behörde in deren Zuständigkeitsbereich Sie die jagdliche Ausbildung absolviert haben.
Ansprechpartner
Für Eisenberg (Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Kopie des Antrags auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis über eine Haftpflichversicherung für den Waffengebrauch
- Nachweis einer Unfallversicherung
- Nachweis über Zahlung der Prüfungsgebühr
- Nachweis über abgeschlossene Teilnahme an einem Ausbildungskurs (Kann am Prüfungstag nachgereicht werden.)
- gegebenenfalls Einwilligung der sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Nachweis über die Behinderung (sofern eine Prüfungserleichterung beantragt wird)
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- mindestens 15 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- abgeschlossene Unfallversicherung
- gezahlte Prüfungsgebühr
- abgeschlossene Teilnahme an Ausbildungskurs
- gegebenenfalls Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Frist.
Kosten
Verwaltungsgebühr 258.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.11.2022
Stichwörter
Jagen, Jägerei, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdwesen, Jagdpatent, Jagdschein, Jäger, Jagdkarte, Jagd, Jagderlaubnis, Jägerschein, Jagdlizenz, Jägerprüfung