Bergbau Anzeige zur Aufnahme eines Betriebes Entgegennahme
    99020035261000

    Aufnahme eines Bergbaubetriebs anzeigen

    Wenn Ihr Unternehmen einen Bergbaubetrieb aufnimmt und mit dem Aufsuchen, Fördern und Aufbereiten von bestimmten Bodenschätze beginnen will, müssen Sie dies vorab der zuständigen Bergbehörde melden.

    Beschreibung

    Die Aufnahme eines Bergbaubetriebs müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Reichen Sie die Anzeige nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 EUR verhängt werden.

    Die Pflicht zur Anzeige entfällt, wenn Sie stattdessen einen Betriebsplan einreichen.

    Online-Dienst

    Online-Plattform „BergPass“

    ID: L100039_248781487

    Beschreibung

    BergPass ermöglicht Ihnen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundesberggesetz online abzuwickeln.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2022
    Technisch geändert am 23.01.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Landesamt für Geologie und Bergbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Emy-Roeder-Str. 5
    55129 Mainz

    Kontakt speichern

    Parkplatz: Gebühren: nein
    Kurmainz-Kaserne Bus: 67 Kurmainz-Kaserne Straßenbahn: 50,52,53

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 02 55
    55133 Mainz

    Kontakt

    E-Mail: office@lgb-rlp.de

    Telefon Festnetz: 06131 9254-0

    Fax: 06131 9254-123

    Stichwörter

    LGB

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2010
    Technisch geändert am 28.11.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    • Ihrem Vorhaben dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
    • Außerdem muss das Projekt von geringer Gefährlichkeit und Bedeutung sein, sodass der Schutz Beschäftigter und Dritter und das Wiedernutzbarmachen der Oberfläche auch ohne Betriebsplanpflicht sichergestellt ist.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Aufnahme eines Bergbaubetriebes online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.

    Anzeige zur Aufnahme eines Bergbaubetriebes online über die Plattform „BergPass“ einreichen:

    • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie es vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.

    Anzeige zur Aufnahme eines Bergbaubetriebes direkt bei der zuständigen Bergbehörde einreichen:

    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
    • Reichen Sie die Anzeige und alle Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen der Eingang Ihrer Anzeige bestätigt wird. Zusätzlich wird die Mitteilung elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.

    Fristen

    Antragsfrist: 2 Wochen (Sie müssen die Aufnahme Ihres Bergbaubetriebes spätestens 2 Wochen vor Beginn Ihrer beabsichtigten Tätigkeit melden.)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 12.06.2023
    Technisch geändert am 19.12.2024

    Stichwörter

    Rohstoffe, Bergrecht, Bodenschatz, Bodenschätze, Aufbereiten, Aufbereitung, Aufbereitungsbetrieb, Aufsuchung, Aufsuchungsbetrieb, Ausbeuten, Bergbaugenehmigung, Bergrechtliche Zulassung, Betriebsplan, Betriebsplanzulassung, Führung eines Betriebes, Gewinnen, Gewinnung, Gewinnungsbetrieb, Lagerstätte, Pflicht, Pflichten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020