Ausländerjugendjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
Wenn Sie Ihren Ausländerjugendjagdschein verloren haben, können Sie einen Ersatz beantragen.
Beschreibung
Sollte Ihr Ausländerjugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat, einen Ersatz beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Zuständigkeit
Die untere Jagdbehörde, die den Jagdschein erteilt hat.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.2 - Verkehrswirtschaft / Jagd- und Waffenwesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Bernd Hanke
Hausanschrift
Fax: 02641 975-7229
Telefon Festnetz: 02641 975-229
E-Mail: Bernd.Hanke@kreis-ahrweiler.de
Frau Jasmina Ibrahimovic
Frau Katharina Schuwerack
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Hinweise für Ahrweiler: Spezielle Hinweise für Kreis Ahrweiler
Voraussetzungen
- bereits erteilter Ausländerjugendjagdschein
- Verlust des Ausländerjugendjagdschein
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendjagdschein.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.: Verwaltungsgebühr 22.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.11.2022
Stichwörter
Jagdschein, Jagd, Jägerschein, Jagdwesen, Jagdpatent, Jagen, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdlizenz, Jagderlaubnis, Jagdkarte, Jäger, Jägerei