Ausländerfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
Wenn Sie als Ausländer in Deutschland die sogennanteBeizjagdausüben wollen und Sie keine deutsche Falknerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Ausländerfalknerjagdschein mit sich führen.
Beschreibung
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Falknerprüfung und Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie grundsätzlich nur einen Tagesjagdschein für Ausländer beantragen.
Online-Dienst
Beantragung eines Jagdscheins (gilt auch für Erteilung/Verlängerung/Verlustersatz)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Zuständigkeit
Die untere Jagdbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie die Beizjagd überwiegend ausüben möchten.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreis Germersheim
Adresse
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07274 53-0
Fax: 07274 53-229
Internet
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- Hauptwohnsitz nicht in Deutschland
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Falknerprüfung
Handlungsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.11.2022
Stichwörter
Jagdschein, Jagd, Jagen, Jägerschein, Jagdkarte, Jagdpatent, Jagdlizenz, Jagderlaubnis, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jägerei, Jagdwesen, Falknerei, Beizjagd, Beize