Ausländerfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
Wenn Sie als Ausländer in Deutschland die sogennanteBeizjagdausüben wollen und Sie keine deutsche Falknerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Ausländerfalknerjagdschein mit sich führen.
Beschreibung
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Falknerprüfung und Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie grundsätzlich nur einen Tagesjagdschein für Ausländer beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Zuständigkeit
Die untere Jagdbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie die Beizjagd überwiegend ausüben möchten.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.2 - Verkehrswirtschaft / Jagd- und Waffenwesen
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katharina Schuwerack
Herr Bernd Hanke
Besucheranschrift
E-Mail: Bernd.Hanke@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7229
Telefon Festnetz: 02641 975-229
Internet
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.1 - Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katharina Schuwerack
Herr Bernd Hanke
Besucheranschrift
E-Mail: Bernd.Hanke@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-229
Fax: 02641 975-7229
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- in den letzten drei Jahren erteilter Jagdschein des Heimatlandes
- in den letzten drei Jahren erteilter Falknerjagdschein des Heimatlandes
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- Hauptwohnsitz nicht in Deutschland
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Falknerprüfung
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.
Fristen
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
Jagen, Jagdpatent, Jagdwesen, Jäger, Jagdlizenz, Beize, Falknerei, Beizjagd, Jägerschein, Jägerei, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagd, Jagdkarte, Jagderlaubnis, Jagdschein