Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Beschreibung
Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Hinweise für Worms: Geburtenanmeldungen
Das Klinikum Worms zeigt die Geburt Ihres dort geborenen Kindes schriftlich innerhalb einer Woche an, nachdem Sie sich mit dem dortigen Aufnahmebüro in Verbindung gesetzt haben.
Die zur Beurkundung der Geburt notwendigen Urkunden und Unterlagen sind dort vorzulegen. Welche Unterlagen Sie benötigen, ist davon abhängig, ob Sie als Eltern miteinander verheiratet oder nicht miteinander verheiratet sind, bzw. welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
Über den weiteren organisatorischen Ablauf werden Sie im Klinikum Worms unterrichtet. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
Ist Ihr Kind nicht in einer Klinik geboren (Hausgeburt), sind Sie selbst binnen einer Frist von einer Woche zur Anzeige verpflichtet. Den Geburtsnachweis stellt der Arzt oder die Hebamme aus.
Sie erhalten gebührenfreie Geburtsbescheinigungen zur Vorlage bei der Krankenkasse (Mutterschaftshilfe), für religiöse Zwecke und zur Beantragung von Kindergeld und Elterngeld.
Einen Antrag auf Elterngeld wird den Eltern und Alleinerziehenden ca. 3 - 4 Wochen nach der Geburt bzw. nach der Anmeldung beim Standesamt automatisch zugesandt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.04 Standesamt
Beschreibung
Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung (PDF)
Besondere Trautermine und Orte
im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"
Urkundenanforderung "Standesamt online"
Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.
Weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden erhalten Sie beim Standesamt Worms telefonisch unter 0 62 41 / 8 53 34 06.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.
Voraussetzungen
- Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.
Bearbeitungsdauer
1 Tag bis 6 Monate
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise für Worms: Geburtenanmeldungen
Die Beurkundung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.10.2023
Stichwörter
Standesamtsangelegenheit, Kindesanmeldung, Entbindung, Standesamt, Geburtsbeurkundung, Tochter, Todgeburt, Hebamme, Standesamtsangelegenheiten, Frühgeburt, Geburtsanzeige, Krankenhaus, Geburtstag, Einrichtung, Nachwuchs, Hausgeburt, Mutter, Kind, Geburt, Bescheinigung Geburt, Anzeige der Geburt, Lebendgeburt, vertrauliche Geburt, Sohn, Geburtsanmeldung, Vater, Geburtshaus