Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen

    Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

    In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

    Beschreibung

    Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das für den Geburtsort zuständige Standesamt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Neuwied - Geburten

    Beschreibung

    Online-Dienste:

    Formulare & Merkblätter:

    Adresse

    Hausanschrift

    Pfarrstraße 8

    56564 Neuwied

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Das Standesamt Neuwied kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Wenden Sie sich hierzu bitte per E-Mail an standesamt@neuwied.de  unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihres Anliegens. Ausnahme: Bestatter und Personen, die aus der Kirche austreten möchten. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2631 802-696

    Fax: +49 2631 802-443

    E-Mail: geburten@neuwied.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2025

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

    Voraussetzungen

    • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    1 Tag bis 6 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 22.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.04.2023

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Geburtstag, Hebamme, Lebendgeburt, Kindesanmeldung, Standesamtsangelegenheit, Geburtsanmeldung, Frühgeburt, Sohn, Entbindung, Geburt, vertrauliche Geburt, Geburtsbeurkundung, Einrichtung, Standesamtsangelegenheiten, Bescheinigung Geburt, Nachwuchs, Hausgeburt, Tochter, Kind, Geburtshaus, Mutter, Standesamt, Anzeige der Geburt, Todgeburt, Krankenhaus, Geburtsanzeige, Vater

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020