Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen
Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
Beschreibung
In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Ansprechpartner
Für Dalheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung
Voraussetzungen
Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen am 12.02.2024
Stichwörter
Eintrag Handwerksrolle, zulassungspflichtiges Handwerk, persönliche Daten, Handwerksrolleneintragung, Änderung persönlicher Daten, Betriebsleiter, Handwerk, Betriebsverantwortliche, Handwerksregister, Befähigungsnachweis, Handwerksrolle, Betriebsleitung, Handwerkerverzeichnis, Betriebsleiterin, Datenänderung, Betriebsstätte, Handwerkskammer