Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung bei Pflegekindern erhalten
Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Beschreibung
Pflegefamilien haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung.
Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.
zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Soziale Dienste (Ref. 52)
Adresse
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ingrid Helbing
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-832
Frau Eva Holländer
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-831
Frau Brigitte Kültzer
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-830
Frau Bettina Spottke
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-822
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Rechtsgrundlage(n)
§ 37a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Verfahrensablauf
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.01.2023
Stichwörter
Pflegekind, Pflegeeltern