Ausländerjagdschein Änderung

    Ausländerjagdschein ändern lassen

    Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Ausländerjagdschein eintragen lassen.

    Beschreibung

    Hat sich nach Erteilung des Ausländerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Zuständigkeit

    Die Änderung lassen Sie von der Behörde vornehmen, die den Jagdschein erteilt hat. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus dem Ausland nach Deutschland verlegt haben, müssen Sie sich hingegen an die für den neuen Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde wenden.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Ordnung und Verkehr - Ordnung, Ausländerangelegenheiten, Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 1

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten [DE] Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen. Bitte sprechen Sie bei der Ausländerbehörde nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung vor. -with appointment only-

    Kontakt

    Fax: +49 2681 81-2301(Ausländerangelegenheiten)

    Fax: +49 2681 81-2390(Ordnungsamt)

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Jagdschein

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Ausländerjagdschein
    • Änderung von Namen oder Wohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Stichwörter

    jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdschein, Jägerschein, Jagdkarte, Namensänderung, Änderung, Jagdpatent, Jagderlaubnis, Hauptwohnsitz, Geburtsname, Jagen, Jagd, Jagdlizenz, Eheschließung, Jagdwesen, Heirat, Jägerei, Umzug, Jäger

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de