Falknerjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein

    Falknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Falknerjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines deutschen Jahresjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kaiserslautern - Abteilung 6 - Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Landwirtschaft -

    Adresse

    Hausanschrift

    Lauterstraße 8

    67657 Kaiserslautern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 3580

    67623 Kaiserslautern

    Besucheranschrift

    Pfaffstraße 40-42

    67655 Kaiserslautern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2023 (von: Webservice, Kreis Kaiserslautern)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Kreis Kaiserslautern)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 6.2 Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Lauterstraße 8

    67657 Kaiserslautern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 3580

    67623 Kaiserslautern

    Besucheranschrift

    Pfaffstraße 40-42

    67655 Kaiserslautern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: landwirtschaft@kaiserslautern-kreis.de

    Telefon Festnetz: 0631 7105-0

    Fax: 0631 7105-457

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 21.06.2023 (von: Webservice, Kreis Kaiserslautern)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, Kreis Kaiserslautern)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Jagdschein
    • Falknerjagdschein
    • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bereits erteilter Falknerjagdschein

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.

    Fristen

    Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 14.04.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Falknerei, Jagen, Jagd, Jäger, Jägerschein, Jagderlaubnis, Jägerei, Jagdwesen, Jagdlizenz, Jagdschein, jagdrechtliche Erlaubnis, Verlängerung, Beize, Jagdkarte, Beizjagd, Jagdpatent

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)