Falknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
Wenn die Gültigkeit Ihres Falknerjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines deutschen Jahresjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige untere Jagdbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Abteilung 6 - Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Landwirtschaft -
Adresse
Postfachadresse
Postfach 3580
67623 Kaiserslautern
Hausanschrift
Besucheranschrift
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 6.2 Landwirtschaft, Jagd und Fischerei
Adresse
Postfachadresse
Postfach 3580
67623 Kaiserslautern
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Maurice Mages
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Postfachadresse
Postfach 3580
67623 Kaiserslautern
Hausanschrift
Fax: 0631 7105-457
Telefon Festnetz: 0631 7105-456
Herr Daniel Jakoby
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Postfachadresse
Postfach 3580
67623 Kaiserslautern
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0631 7105-323
Fax: 0631 7105-457
Frau Sonja Kiss
Hausanschrift
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Postfachadresse
Postfach 3580
67623 Kaiserslautern
Fax: 0631 7105-457
Telefon Festnetz: 0631 7105-347
Herr Tim Wenkenbach
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Postfachadresse
Postfach 3580
67623 Kaiserslautern
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0631 7105-452
Fax: 0631 7105-457
Internet
erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- Falknerjagdschein
- gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Falknerjagdschein
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.
Fristen
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..
Kosten
Die Gebührenhöhe hängt von der Gültigkeitsdauer ab. Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.: Verwaltungsgebühr ab 17.00 EUR bis 32.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.11.2022
Stichwörter
Jagdpatent, Jägerei, Verlängerung, Jägerschein, Jagderlaubnis, Jagdwesen, Beize, Jagdkarte, Beizjagd, Jagdschein, Falknerei, Jagdlizenz, Jagd, Jäger, Jagen, jagdrechtliche Erlaubnis