Amtsblatt Zusendung

    Amtsblatt zusenden

    Wenn Sie sich über öffentliche Bekanntmachungen von Behörden informieren wollen, finden Sie diese in einem Amtsblatt. Dieses können Sie sich zusenden lassen.

    Beschreibung

    In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.

    Amtsblätter können Sie immer in Papierform und häufig auch digital, meist als Download oder als Email, lesen. Bei Bedarf können Sie sich die gewünschten Amtsblätter zusenden lassen.

    Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer

    Das Amtsblatt der Stadt Speyer ist laut Hauptsatzung der Stadt Speyer das amtliche Bekanntmachungsorgan für öffentliche Bekanntmachungen in der Stadt Speyer. Es erscheint im Eigenverlag und enthält ausschließlich öffentliche Bekanntmachungen. Einen redaktionellen oder Anzeigen-Teil gibt es dabei nicht. Das Amtsblatt der Stadt Speyer kann online kostenfrei oder in Papierform gegen Zahlung eines Unkostenbeitrages für den Versand bezogen werden (aktuell 61,00 €/Jahr). Für den kostenlosen Bezug ist eine Registrierung zum Amtsblatt-Newsletter erforderlich, die jederzeit kündbar ist.

    Das Amtsblatt der Stadt Speyer ist laut Hauptsatzung der Stadt Speyer das amtliche Bekanntmachungsorgan für öffentliche Bekanntmachungen in der Stadt Speyer. Es erscheint im Eigenverlag und enthält ausschließlich öffentliche Bekanntmachungen. Einen redaktionellen oder Anzeigen-Teil gibt es dabei nicht. Das Amtsblatt der Stadt Speyer kann online kostenfrei oder in Papierform gegen Zahlung eines Unkostenbeitrages für den Versand bezogen werden (aktuell 61,00 €/Jahr). Für den kostenlosen Bezug ist eine Registrierung zum Amtsblatt-Newsletter erforderlich, die jederzeit kündbar ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 111 - Organisation und Sitzungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 100

    67346 Speyer

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: hauptverwaltung@stadt-speyer.de

    Telefon Festnetz: 06232 14-2383

    Fax: 06232 14-2498

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2024 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Digitale Versionen sind für Sie meist frei zugänglich und kostenfrei verfügbar, vereinzelt fallen jedoch Kosten an. Die Zusendung der Papierform ist teilweise kostenpflichtig.
    • Kostenart:
      • Fix: Jahresabonnement für alle 3 Blätter (Gesetz- und Verordnungsblat, Ministerialblatt, Staatsanzeiger)
      • Anmerkung: Online-Archiv ist nur mit dem Jahresabonnement kostenfrei einsehbar.

    Gesetz- und Verordnungsblatt: Gebühr 32.0 EUR

    Ministerialblatt: Gebühr 55.0 EUR

    Staatsanzeiger: Gebühr 25.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.

    Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online für jeden User kostenfrei einsehbar unter

    Bemerkungen

    • Gesetz- und Verordnungsblatt und Ministerialblat erscheinen nach Bedarf
    • Staatsanzeiger erscheint montags

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei Rheinland-Pfalz am 14.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 17.03.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 21.03.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Öffentliche Bekanntmachung Zusendung, Information Veröffentlichung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)