• Strotzbüsch (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Amtsblatt Zusendung

Amtsblatt zusenden

Wenn Sie sich über öffentliche Bekanntmachungen von Behörden informieren wollen, finden Sie diese in einem Amtsblatt. Dieses können Sie sich zusenden lassen.

Beschreibung

In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.

Amtsblätter können Sie immer in Papierform und häufig auch digital, meist als Download oder als Email, lesen. Bei Bedarf können Sie sich die gewünschten Amtsblätter zusenden lassen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.

Ansprechpartner

Für Strotzbüsch wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Voraussetzungen

Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

  • Digitale Versionen sind für Sie meist frei zugänglich und kostenfrei verfügbar, vereinzelt fallen jedoch Kosten an. Die Zusendung der Papierform ist teilweise kostenpflichtig.
  • Kostenart:
    • Fix: Jahresabonnement für alle 3 Blätter (Gesetz- und Verordnungsblat, Ministerialblatt, Staatsanzeiger)
    • Anmerkung: Online-Archiv ist nur mit dem Jahresabonnement kostenfrei einsehbar.

Gesetz- und Verordnungsblatt: Gebühr 32.0 EUR

Ministerialblatt: Gebühr 55.0 EUR

Staatsanzeiger: Gebühr 25.0 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.

Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online für jeden User kostenfrei einsehbar unter

Bemerkungen

  • Gesetz- und Verordnungsblatt und Ministerialblat erscheinen nach Bedarf
  • Staatsanzeiger erscheint montags

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei Rheinland-Pfalz am 14.03.2023

Version

Technisch erstellt am 17.03.2023

Technisch geändert am 21.03.2023

Stichwörter

Öffentliche Bekanntmachung Zusendung, Information Veröffentlichung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020