Falknerjagdschein Änderung

    Falknerjagdschein ändern lassen

    Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Falknerjagdschein eintragen lassen.

    Beschreibung

    Hat sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kaiserslautern - Abteilung 6 - Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Landwirtschaft -

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 3580

    67623 Kaiserslautern

    Hausanschrift

    Lauterstraße 8

    67657 Kaiserslautern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Pfaffstraße 40-42

    67655 Kaiserslautern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 6.2 Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 3580

    67623 Kaiserslautern

    Postanschrift

    Lauterstraße 8

    67657 Kaiserslautern

    Hausanschrift

    Pfaffstraße 40-42

    67655 Kaiserslautern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0631 7105-0

    Fax: 0631 7105-457

    E-Mail: landwirtschaft@kaiserslautern-kreis.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Jagdschein
    • Falknerjagdschein

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Falknerjagdschein
    • Änderung von Namen oder Wohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2023

    Stichwörter

    Jägerei, Jagen, Falknerei, Jagdlizenz, Beizjagd, Jagdwesen, Jagdpatent, Jagderlaubnis, Beize, Jagd, Jäger, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdkarte, Jagdschein, Jägerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de