Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers

    Kampfhund halten: Sachkunde nachweisen

    Sie möchten sich einen Kampfhund halten? Dann müssen Sie eine Prüfung ablegen, um Ihre Sachkundekenntnisse nachzuweisen.

    Beschreibung

    In Rheinland-Pfalz ist Ihnen das Halten eines Kampfhundes nur mit der erforderlichen Sachkunde erlaubt. Diese muss mittels einer Prüfung nachgewiesen werden.

    Diese Prüfung soll feststellen, ob Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Umgang mit Ihrem Kampfhund besitzen.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz Körperschaft des öffentlichen Rechts

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 6-8

    66869 Kusel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06381 4291-95

    Fax: 06381 4291-96

    E-Mail: info@ltk-rlp.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Telefonische Sprechzeiten:
    Mo - Fr: 09.00 - 13.00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein - Steuerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burg Klopp

    55411 Bingen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Montag: 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 6721 184-233

    Telefon Festnetz: +49 6721 184-231

    E-Mail: steueramt@bingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    IBAN: DE32 5519 0000 0028 9610 19

    BIC: MVBMDE55

    Bankinstitut: Mainzer Volksbank

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    IBAN: DE47 5605 0180 0030 0136 92

    BIC: MALADE51KRE

    Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis mittels Personalausweises oder Reisepass
    • Sie müssen die Identität Ihres Hundes nachweisen (beispielsweise mittels Microships)

    Zudem sind mitzubringen:

    • Maulkorb,
    • Geeignetes Ketten-, Leder oder Kunststoffhalsband,
    • Führleine

    Voraussetzungen

    Der Sachkundenachweis ist nur in Verbindung mit dem Hund gültig, mit dem Sie die Prüfung erbracht haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie melden sich bei der zuständigen Stelle zur Prüfung an.
    • Sie absolvieren einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil.
    • Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, dann erhalten Sie den benötigen Sachkundenachweis.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 30.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Tierhaltung, Sachkundeprüfung, Rassehund, Kampfhund, Hundeverordnung, Hundehaltung, gefährlicher Hund, Hundehalter, Listenhund, Hundeführer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de