Kampfhund halten: Sachkunde nachweisen
Sie möchten sich einen Kampfhund halten? Dann müssen Sie eine Prüfung ablegen, um Ihre Sachkundekenntnisse nachzuweisen.
Beschreibung
In Rheinland-Pfalz ist Ihnen das Halten eines Kampfhundes nur mit der erforderlichen Sachkunde erlaubt. Diese muss mittels einer Prüfung nachgewiesen werden.
Diese Prüfung soll feststellen, ob Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Umgang mit Ihrem Kampfhund besitzen.
zuständige Stelle
Zuständig ist die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz Körperschaft des öffentlichen Rechts
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
Telefonische Sprechzeiten:
Mo - Fr: 09.00 - 13.00 Uhr
Stadtverwaltung Bingen am Rhein - Steuerabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Montag: 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein
IBAN: DE47 5605 0180 0030 0136 92
BIC: MALADE51KRE
Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein
IBAN: DE32 5519 0000 0028 9610 19
BIC: MVBMDE55
Bankinstitut: Mainzer Volksbank
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis mittels Personalausweises oder Reisepass
- Sie müssen die Identität Ihres Hundes nachweisen (beispielsweise mittels Microships)
Zudem sind mitzubringen:
- Maulkorb,
- Geeignetes Ketten-, Leder oder Kunststoffhalsband,
- Führleine
Voraussetzungen
Der Sachkundenachweis ist nur in Verbindung mit dem Hund gültig, mit dem Sie die Prüfung erbracht haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie melden sich bei der zuständigen Stelle zur Prüfung an.
- Sie absolvieren einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil.
- Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, dann erhalten Sie den benötigen Sachkundenachweis.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 30.01.2023
Stichwörter
Hundehaltung, Hundeverordnung, Hundehalter, Sachkundeprüfung, Hundeführer, Tierhaltung, Kampfhund, Rassehund, Listenhund, gefährlicher Hund