Kampfhund halten: Sachkunde nachweisen
Sie möchten sich einen Kampfhund halten? Dann müssen Sie eine Prüfung ablegen, um Ihre Sachkundekenntnisse nachzuweisen.
Beschreibung
In Rheinland-Pfalz ist Ihnen das Halten eines Kampfhundes nur mit der erforderlichen Sachkunde erlaubt. Diese muss mittels einer Prüfung nachgewiesen werden.
Diese Prüfung soll feststellen, ob Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Umgang mit Ihrem Kampfhund besitzen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz Körperschaft des öffentlichen Rechts
Adresse
Hausanschrift
Bahnhofstraße 6-8
66869 Kusel
Kontakt
Weitere Informationen
Telefonische Sprechzeiten:
Mo - Fr: 09.00 - 13.00 Uhr
Voraussetzungen
Der Sachkundenachweis ist nur in Verbindung mit dem Hund gültig, mit dem Sie die Prüfung erbracht haben.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie melden sich bei der zuständigen Stelle zur Prüfung an.
- Sie absolvieren einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil.
- Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, dann erhalten Sie den benötigen Sachkundenachweis.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Tierhaltung, Kampfhund, gefährlicher Hund, Hundehaltung, Hundehalter, Hundeführer, Rassehund, Listenhund, Sachkundeprüfung, Hundeverordnung