Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers

    Kampfhund halten: Sachkunde nachweisen

    Sie möchten sich einen Kampfhund halten? Dann müssen Sie eine Prüfung ablegen, um Ihre Sachkundekenntnisse nachzuweisen.

    Beschreibung

    In Rheinland-Pfalz ist Ihnen das Halten eines Kampfhundes nur mit der erforderlichen Sachkunde erlaubt. Diese muss mittels einer Prüfung nachgewiesen werden.

    Diese Prüfung soll feststellen, ob Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Umgang mit Ihrem Kampfhund besitzen.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz Körperschaft des öffentlichen Rechts

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 6-8

    66869 Kusel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06381 4291-95

    Fax: 06381 4291-96

    E-Mail: info@ltk-rlp.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Telefonische Sprechzeiten:
    Mo - Fr: 09.00 - 13.00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.05 Umweltschutz und Landwirtschaft

    Beschreibung

    Bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Folzstraße 5

    67547 Worms

    Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung. Bürgerrathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin. Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin.

    Kontakt

    Fax: +49 6241 853-3599

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-3500

    E-Mail: umwelt@worms.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis mittels Personalausweises oder Reisepass
    • Sie müssen die Identität Ihres Hundes nachweisen (beispielsweise mittels Microships)

    Zudem sind mitzubringen:

    • Maulkorb,
    • Geeignetes Ketten-, Leder oder Kunststoffhalsband,
    • Führleine

    Voraussetzungen

    Der Sachkundenachweis ist nur in Verbindung mit dem Hund gültig, mit dem Sie die Prüfung erbracht haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie melden sich bei der zuständigen Stelle zur Prüfung an.
    • Sie absolvieren einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil.
    • Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, dann erhalten Sie den benötigen Sachkundenachweis.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 30.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Sachkundeprüfung, Tierhaltung, Rassehund, Kampfhund, Listenhund, gefährlicher Hund, Hundeverordnung, Hundehalter, Hundeführer, Hundehaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de