Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Kampfhund: Änderung von Halterdaten melden

    Wenn Ihr Kampfhund den Besitzer wechselt oder Sie umziehen möchten, dann müssen Sie diese Änderungen der entsprechenden Stelle melden.

    Beschreibung

    Im Falle eines Umzuges sind Sie dazu verpflichtet, den Hund bei der zuständigen Behörde Ihres neuen Wohnortes zu melden. 

    Sollte sich der Besitzer des Hundes ändern, dann müssen Sie dessen Name sowie Anschrift der zuständigen Behörde melden.

    zuständige Stelle

    Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein - Steuerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burg Klopp

    55411 Bingen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Montag: 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6721 184-231

    Fax: +49 6721 184-233

    E-Mail: steueramt@bingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    IBAN: DE47 5605 0180 0030 0136 92

    BIC: MALADE51KRE

    Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    IBAN: DE32 5519 0000 0028 9610 19

    BIC: MVBMDE55

    Bankinstitut: Mainzer Volksbank

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2014 (von: Gresch, Jutta)

    Technisch geändert am 28.02.2023 (von: Gsell, Gabi)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Halten Sie Ihre bisherige Halterdaten, sowie die Haltungserlaubnis bereit
    • Bei Umzug: Ihre neue Anschrift bereithalten
    • Bei Halterwechsel: Sie benötigen den Namen und die Anschrift des neuen Halters

    Voraussetzungen

    Ihnen muss eine Haltungserlaubnis vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Neue Halterdaten sind unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 30.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 10.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hundeführer, Ausnahmegenehmigung, Kampfhund, Tierhaltung, Listenhund, Hundehalter, Adressänderung, Umzug, Hundehaltung, Rassehund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)