• Heisdorf (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
Hundehaltung Meldung von Halterdaten

Kampfhund: Änderung von Halterdaten melden

Wenn Ihr Kampfhund den Besitzer wechselt oder Sie umziehen möchten, dann müssen Sie diese Änderungen der entsprechenden Stelle melden.

Beschreibung

Im Falle eines Umzuges sind Sie dazu verpflichtet, den Hund bei der zuständigen Behörde Ihres neuen Wohnortes zu melden. 

Sollte sich der Besitzer des Hundes ändern, dann müssen Sie dessen Name sowie Anschrift der zuständigen Behörde melden.

zuständige Stelle

Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde

Ansprechpartner

Für Heisdorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Halten Sie Ihre bisherige Halterdaten, sowie die Haltungserlaubnis bereit
  • Bei Umzug: Ihre neue Anschrift bereithalten
  • Bei Halterwechsel: Sie benötigen den Namen und die Anschrift des neuen Halters

Voraussetzungen

Ihnen muss eine Haltungserlaubnis vorliegen.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Neue Halterdaten sind unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 30.01.2023

Version

Technisch erstellt am 10.02.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Adressänderung, Rassehund, Kampfhund, Tierhaltung, Hundehalter, Umzug, Hundehaltung, Listenhund, Hundeführer, Ausnahmegenehmigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020