Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Kampfhund: Änderung von Halterdaten melden

    Wenn Ihr Kampfhund den Besitzer wechselt oder Sie umziehen möchten, dann müssen Sie diese Änderungen der entsprechenden Stelle melden.

    Beschreibung

    Im Falle eines Umzuges sind Sie dazu verpflichtet, den Hund bei der zuständigen Behörde Ihres neuen Wohnortes zu melden. 

    Sollte sich der Besitzer des Hundes ändern, dann müssen Sie dessen Name sowie Anschrift der zuständigen Behörde melden.

    zuständige Stelle

    Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) - Fachbereich 4 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 5

    55481 Kirchberg (Hunsrück)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06763 910-429

    Telefon Festnetz: 06763 910-0

    E-Mail: rathaus@kirchberg-hunsrueck.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Halten Sie Ihre bisherige Halterdaten, sowie die Haltungserlaubnis bereit
    • Bei Umzug: Ihre neue Anschrift bereithalten
    • Bei Halterwechsel: Sie benötigen den Namen und die Anschrift des neuen Halters

    Voraussetzungen

    Ihnen muss eine Haltungserlaubnis vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Neue Halterdaten sind unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 30.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Tierhaltung, Listenhund, Hundeführer, Umzug, Adressänderung, Ausnahmegenehmigung, Kampfhund, Hundehalter, Rassehund, Hundehaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English