Kampfhund: Änderung von Halterdaten melden
Wenn Ihr Kampfhund den Besitzer wechselt oder Sie umziehen möchten, dann müssen Sie diese Änderungen der entsprechenden Stelle melden.
Beschreibung
Im Falle eines Umzuges sind Sie dazu verpflichtet, den Hund bei der zuständigen Behörde Ihres neuen Wohnortes zu melden.
Sollte sich der Besitzer des Hundes ändern, dann müssen Sie dessen Name sowie Anschrift der zuständigen Behörde melden.
zuständige Stelle
Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Dierdorf - 3.3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Monika Jensen
Hausanschrift
Fax: 02689 291-73001
E-Mail: monika.jensen@vg-dierdorf.de
Telefon Festnetz: 02689 291-3001
Internet
erforderliche Unterlagen
- Halten Sie Ihre bisherige Halterdaten, sowie die Haltungserlaubnis bereit
- Bei Umzug: Ihre neue Anschrift bereithalten
- Bei Halterwechsel: Sie benötigen den Namen und die Anschrift des neuen Halters
Voraussetzungen
Ihnen muss eine Haltungserlaubnis vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Neue Halterdaten sind unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 30.01.2023
Stichwörter
Hundeführer, Ausnahmegenehmigung, Kampfhund, Tierhaltung, Listenhund, Hundehalter, Adressänderung, Umzug, Hundehaltung, Rassehund