Kampfhund: Änderung von Halterdaten melden
Wenn Ihr Kampfhund den Besitzer wechselt oder Sie umziehen möchten, dann müssen Sie diese Änderungen der entsprechenden Stelle melden.
Beschreibung
Im Falle eines Umzuges sind Sie dazu verpflichtet, den Hund bei der zuständigen Behörde Ihres neuen Wohnortes zu melden.
Sollte sich der Besitzer des Hundes ändern, dann müssen Sie dessen Name sowie Anschrift der zuständigen Behörde melden.
zuständige Stelle
Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Ordnungsamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heike Birkenstock
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-114
E-Mail: heike.birkenstock@vgwthurm.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Halten Sie Ihre bisherige Halterdaten, sowie die Haltungserlaubnis bereit
- Bei Umzug: Ihre neue Anschrift bereithalten
- Bei Halterwechsel: Sie benötigen den Namen und die Anschrift des neuen Halters
Voraussetzungen
Ihnen muss eine Haltungserlaubnis vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Neue Halterdaten sind unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.01.2023
Stichwörter
Kampfhund, Ausnahmegenehmigung, Rassehund, Listenhund, Tierhaltung, Adressänderung, Hundehalter, Hundehaltung, Umzug, Hundeführer